Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die geltende Satzung zur Förderung der Kindertagespflege in der Hansestadt Lüneburg (siehe VO/8027/18) sieht unter anderem vor, dass sich die Höhe des Tagepflegesatzes nach dem Qualifikationsstand der Tagespflegeperson richtet.
Soweit eine Tagespflegeperson nicht nur 160 Stunden Grundqualifizierung nachweist, sondern eine Qualifizierung von 560 Stunden gemäß DJI-Curriculum (Standard des Deutschen Jugendinstitutes), wird ein erhöhter Stundensatz in Höhe von 4,40 € gezahlt.
Im Vorwege ist es notwendig, die Anerkennung der bereits geleisteten Fort- und Weiterbildungen der Tagespflegepersonen zu prüfen und einen Fortbildungs-/Qualifizierungsstand für jede Tagespflegeperson zu dokumentieren. Anhand des festgestellten Fortbildungs-/Qualifizierungsstandes soll anschließend ein Weiterbildungsangebot erstellt werden.
Der evangelisch-lutherische Kindertagesstättenverband nimmt bereits die Qualifizierung und Fortbildung für Kindertagespflegepersonen in der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg wahr. Durch die bereits inhaltliche enge Zusammenarbeit ist es sinnvoll den evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband mit der Prüfung und der Dokumentation des bestehenden Fortbildungs-/Qualifizierungsstandes der Kindertagespflegepersonen zu beauftragen.
Der Kindertagesstättenverband würde in einem Zeitraum von vier Monaten für die rund 250 aktiven Kindertagespflegepersonen in der Hansestadt und im Landkreis Lüneburg das Prüfverfahren durchführen.
Für das Prüfverfahren entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 9.500 Euro, wovon 4.500 Euro von der Hansestadt Lüneburg zu tragen sind. Als Prüfungszeitraum wird der 01.10.2019 bis 31.12.2020 angestrebt.
Für Kindertagespflegepersonen, die die Weiterqualifikation von 560 Stunden absolviert haben, können pro Person 300 Euro jährlich im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege“ abgerufen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 4.500,-- c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 57810 Produkt / Kostenträger: 36120102 Haushaltsjahr: 2019
e) mögliche Einnahmen: Nach erfolgter Weiterqualifizierung in Höhe von 560 Stunden können im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege“ pro Tagespflegeperson jährlich 300 Euro abgerufen werden. Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung den evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband mit der Prüfung des Fortbildungsbestands und der Erstellung eines Fortbildungsangebots zur Weiterqualifizierung zu beauftragen.
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