Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Nach § 2 i.V.m. § 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg unter anderem die Versorgung ihrer Einwohner mit Wohnraum, insbesondere mit Sozialwohnungen, im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen.
Hierzu kann sich die Hansestadt Lüneburg ihrer konzernangehörigen Beteiligungsgesellschaften bedienen und diese mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betrauen. Die zu erbringende DAWI ist die Schaffung von Wohnungen für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus, die die Anforderungen des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG), Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) sowie den danach erlassenen jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen erfüllen.
Die SHI wird damit betraut, auf einem Teilgrundstück der ehemaligen Schlieffen-Kaserne in Lüneburg den Bau von 90 Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus sicherzustellen.
Die Übertragung der DAWI-Leistungen der Kommunen an ihre konzernangehörigen Beteiligungsgesellschaften muss im Sinne der EU-beihilferechtlichen Vorschriften erfolgen.
Mit diesem Betrauungsakt entsteht Rechtssicherheit zwischen der Kommune und der Gesellschaft. Ein Risiko ist damit nicht verbunden, da sämtliche Verpflichtungen beider Vertragsparteien in dem Betrauungsakt geregelt sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg werden angewiesen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SHI anzuweisen, der Betrauung auf Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 zuzustimmen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |