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Vorlage - VO/8486/19  

 
 
Betreff: Anpassung Anlagerichtlinie der Stiftungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Breitenstein
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:03 S - Stiftungsangelegenheiten
Bearbeiter/-in: Breitenstein, Eva   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Vorberatung
15.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform ungeändert beschlossen   
Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof Vorberatung
20.08.2019 
Sitzung der Stiftungsräte der Hospitäler      
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Graal Vorberatung
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Vorberatung
Verwaltungsausschuss Anhörung
27.08.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.08.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die im Jahr 2015 verabschiedete Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘ und ‚Hospital St. Nikolaihof‘ gibt Regeln und Maßgaben für das Zins- und Vermögensmanagement der Stiftungen vor.


Die Anlagenrichtlinie schafft Rahmenbedingungen für die Vermögensanlage und soll so für die Stiftungen die Kapital- und Ertragssicherheit für das Kapitalvermögen gewährleisten. Die bestehende Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe der  Stiftungsräte verfasst. Diese Richtlinie wird nun in § 2 „Vermögensanlage“ um soziale, ökologische und ethische Grundsätze ergänzt.

 

Neben der Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten wurden Änderungen hinsichtlich der Einlagensicherung vorgenommen. Seit dem 01.10.2017 gibt es eine Reform der Einlagensicherung der privaten Banken. Kommunen und Stiftungen fallen demnach nicht mehr unter den Schutz des freiwilligen Einlagensicherungsfonds, sondern werden als professionelle Marktteilnehmer eingestuft, um die etwaigen Risiken einschätzen zu können. Insofern ist die bisherige Vorgabe, Geldanlagen nur bei Institutionen zu führen, die einem deutschen Einlagensicherungssystem angehören, für Geldanlagen der Stiftungen kein zielführendes Kriterium mehr. Daher wurde dieser Passus gestrichen.

 

Die Richtlinie enthält allgemeine Anlagengrundsätze, es werden Regeln hinsichtlich des Risiko-Controllings und der Berichterstattung auferlegt. Durch die Richtlinie werden die maßgeblichen Kriterien Transparenz und die Beachtung des Kapitalerhalts und der Renditeerwartung gewährleistet. Die Richtlinie bietet klare Vorgaben für sichere und gleichzeitig wirtschaftliche Vermögensanlagen und soll so für die bestehende Finanzmarktlage eine hinreichende Strategie bieten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  60,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: - keine -

c) an Folgekosten:   Aus der Anlage von Kapitalvermögen ergeben sich in Anwendung der Richtlinie entsprechende Zinserträge mit unterschiedlicher Rendite, aber auch Ankaufkosten und Verwaltungskosten von Wertpapieren.

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja    X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:   Haushaltsjahr:                                             

 

e) mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1: Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘, ‚Hospital St. Nikolaihof‘

 

Anlage 2: Synopse Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘, ‚Hospital St. Nikolaihof Stand 08.08.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Neufassung der Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Vermögensverwaltung der Hospital-Stiftungen (408 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Synopse der Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘, ‚Hospital St. Nikolaihof‘ Stand 08.08.2019 (256 KB)      
Anlage 3 3 Änderungsantrag Pauly vom 29.08.2019 (84 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Vermögens- und Anlagenrichtlinie für die Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘ und ‚Hospital St. Nikolaihof‘. Die überarbeitete Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.10.2019 in Kraft, gleichzeitig wird die Vermögens- und Anlagenrichtlinie vom 25.09.2015 aufgehoben.