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Sachverhalt:
Die im Jahr 2015 verabschiedete Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘ und ‚Hospital St. Nikolaihof‘ gibt Regeln und Maßgaben für das Zins- und Vermögensmanagement der Stiftungen vor.
Neben der Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten wurden Änderungen hinsichtlich der Einlagensicherung vorgenommen. Seit dem 01.10.2017 gibt es eine Reform der Einlagensicherung der privaten Banken. Kommunen und Stiftungen fallen demnach nicht mehr unter den Schutz des freiwilligen Einlagensicherungsfonds, sondern werden als professionelle Marktteilnehmer eingestuft, um die etwaigen Risiken einschätzen zu können. Insofern ist die bisherige Vorgabe, Geldanlagen nur bei Institutionen zu führen, die einem deutschen Einlagensicherungssystem angehören, für Geldanlagen der Stiftungen kein zielführendes Kriterium mehr. Daher wurde dieser Passus gestrichen.
Die Richtlinie enthält allgemeine Anlagengrundsätze, es werden Regeln hinsichtlich des Risiko-Controllings und der Berichterstattung auferlegt. Durch die Richtlinie werden die maßgeblichen Kriterien Transparenz und die Beachtung des Kapitalerhalts und der Renditeerwartung gewährleistet. Die Richtlinie bietet klare Vorgaben für sichere und gleichzeitig wirtschaftliche Vermögensanlagen und soll so für die bestehende Finanzmarktlage eine hinreichende Strategie bieten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: - keine - c) an Folgekosten: Aus der Anlage von Kapitalvermögen ergeben sich in Anwendung der Richtlinie entsprechende Zinserträge mit unterschiedlicher Rendite, aber auch Ankaufkosten und Verwaltungskosten von Wertpapieren. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1: Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘, ‚Hospital St. Nikolaihof‘
Anlage 2: Synopse Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘, ‚Hospital St. Nikolaihof‘ Stand 08.08.2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Vermögens- und Anlagenrichtlinie für die Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘ und ‚Hospital St. Nikolaihof‘. Die überarbeitete Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.10.2019 in Kraft, gleichzeitig wird die Vermögens- und Anlagenrichtlinie vom 25.09.2015 aufgehoben.
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