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Vorlage - VO/8478/19  

 
 
Betreff: Erstellung der städtischen Anlagenrichtlinie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Breitenstein
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Breitenstein, Eva
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Vorberatung
15.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
27.08.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.08.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Das Zins- und Vermögensmanagement braucht Regeln und Maßgaben auch für den Bereich der Finanzanlagen. Durch die Anlagenrichtlinie werden Beschränkungen und Vorgaben für die Anlagenstrategie der Hansestadt Lüneburg festgehalten.

 

Gemäß § 124 Abs. 2 S. 2 NkomVG ist bei Geldanlagen auf  eine „ausreichende Sicherheit“ und einen „angemessenen Ertrag“ zu achten. Die Anlagerichtlinie bietet klare Vorgaben für sichere und gleichzeitig wirtschaftliche Vermögensanlagen und soll so für die jeweilige Finanzmarktlage eine hinreichende Strategie bieten.

 

Neben den Zielsetzungen für eine Optimierung von Ertrag und Werterhaltung des Vermögens sind die ethischen Grundsätze (3.2.5 „Ethische Grundsätze“) bei den Kapitalanlagen einzuhalten.

 

Die Richtlinie wurde erstmals in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform am 12.06.2019 vorgestellt.

 

Die Hinweise und Anregungen der Einwohneranfrage (Anlage 2) wurden bei der Anpassung der Vermögens- und Anlagenrichtlinie abgewogen.

 

Infolgedessen wurde unter Abschnitt 2.2 „Zielsetzungen“ Buchstabe e „die Berücksichtigung der ethischen Grundsätze bei den Kapitalanlagen“ als Ziel aufgenommen.

 

Des Weiteren wurden unter dem Abschnitt 3.2.5 „Ethische Grundsätze“ Absatz 1 Buchstabe c explizit die Ergänzungen zu den Energieträgern Kohle, Öl und Erdgas aufgenommen.

 

Die Anregungen des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 11.06.2019 (Anlage 3) sind nach Abwägung wie folgt eingeflossen:

 

  1. In Abschnitt 1.1 Geltungsbereich wurde der folgende Satz ergänzt: Die wesentlichen Grundsätze und Ziele dieser Anlagenrichtlinie sollen auch für die städtischen Gesellschaften gelten. Über die Einhaltung soll die Hansestadt Lüneburg im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten in geeigneter Weise Einfluss nehmen.“

 

  1. Die Ergänzung, dass die Anlagenrichtlinie ab Inkrafttreten für alle künftigen kurz-, mittel- und längerfristigen Kapitalanlagen der Hansestadt Lüneburg auch für die Stiftungen gelten soll, ist hinfällig, da es für die Stiftungen eine eigene Vermögens- und Anlagenrichtlinie gibt (siehe VO/8486/19).

 

  1. Der Abschnitt 3.2.5 „Ethische Grundsätze“  Absatz 2 lautet nun:

„Für kurzfristige Geldanlagen gilt dies ebenso, soweit der Prüfungsaufwand vertretbar ist. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung gemäß Abschnitt 3.5 „Berichterstattung“ Absatz 4 wird hierzu separat informiert.

 

  1. Im Abschnitt 3.5 „Berichterstattung“ Absatz 4 fand ebenfalls eine Anpassung statt:

Prüfungen erfolgen durch das Rechnungsprüfungsamt. Darüber hinaus gibt es jährlich einen Finanzstatusbericht/Geldanlagenbericht für den „Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform“, in dem rückblickend dargestellt wird, wie sich die städtischen Kapitalanlagen entwickelt haben und wie die ethischen Grundsätze eingehalten worden sind. Der Bericht enthält die Vermögensaufstellung - zu Marktpreisen bewertet -, zeigt die Wertentwicklung und eine Erwartungshaltung der künftigen Zins - bzw. Marktentwicklungen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  60,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: - keine -

c) an Folgekosten:   Aus der Anlage von Kapitalvermögen ergeben sich in Anwendung der Richtlinie entsprechende Zinserträge mit unterschiedlicher Rendite, aber auch Ankaufkosten und Verwaltungskosten von Wertpapieren.

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja    X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:   Haushaltsjahr:                                             

 

e) mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1: Vermögens- und Anlagenrichtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Kapitalanlagen der Hansestadt Lüneburg

 

Anlage 2: Einwohneranfrage aus der Sitzung vom 12.06.2019

 

Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen „Richtlinie für die Anlage von Vermögen“ zur Sitzung vom 12.06.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Vermögens- und Anlagenrichtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Kapitalanlagen der Hansestadt Lüneburg (200 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Einwohneranfrage aus der Sitzung vom 12.06.2019 (1569 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen „Richtlinie für die Anlage von Vermögen“ zur Sitzung vom 12.06.2019 (1321 KB)      
Anlage 4 4 Änderungsantrag Pauly vom 29.08.2019 (84 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die in der Anlage beigefügte Anlagenrichtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Kapitalanlagen der Hansestadt Lüneburg“.

 

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.10.2019 in Kraft.