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Vorlage - VO/8384/19  

 
 
Betreff: Förderung kultureller Projekte im Jahr 2019, Vergabe weiterer Mittel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
13.06.2019 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg ist im Haushaltsplan 2019 ein Betrag von 25.900 Euro veranschlagt. Davon wurde in der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 08.03.2019 bereits eine Summe von 12.000 Euro an die Antragsteller vergeben. Zusätzlich wurde dem Literaturbüro aus diesem Budget ein Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro für das Junge Literaturbüro zugesagt, so dass noch 9.900 Euro zur Verfügung stehen.

 

Bei der Hansestadt Lüneburg sind drei weitere Anträge eingegangen.

Es handelt sich dabei um einen Antrag des BBK zur Förderung der Jahresausstellung im November/Dezember 2019 im Heinrich-Heine-Haus und einen Antrag für ein Beethovenkonzert im Dezember 2019, das im Glockenhaus durchgeführt werden soll.

Ein weiterer Antrag liegt vom Verein „Freunde der Lüneburger Bachwochen e.V.“ für das Konzert im Juni 2019 im Fürstensaal des Rathauses Lüneburg vor.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   50 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Übersichtsliste Fördermittelanträge 2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 06-13 TOP 07 Anlage Liste (128 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt den Antragstellern einen Zuschuss zu den Projekten entsprechend dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung zu gewähren, ggf. um die Höhe einer unter Umständen angeordnetetn Haushaltssperre prozentual vermindert.