Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Jahresabschluss 2018 wurde fristgerecht zum 29. März 2019 festgestellt. Im Anschluss wurde der jährlich, gemäß § 57 Abs. 1 KomHKVO, zu erstellende Rechenschaftsbericht fertig gestellt und wird seit dem 03. Juni 2019 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses wird ein Überblick zum Rechenschaftsbericht bzw. Jahresabschluss 2018 gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 31,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 0,00 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Vorabexemplar Rechenschaftsbericht (vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt)
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