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Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 14. Juli 2017 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg festgestellt, dass die Hansestadt Lüneburg nicht Träger der Schulform des allgemein bildenden Sek.I- und Sek. II-Bereichs für die Gebiete der ehemaligen Gemeinden Rettmer, Häcklingen und Oedeme ist. Es wurde daraufhin mit dem Landkreis Lüneburg Einigkeit darüber erzielt, dass die Schul-trägerschaft für die ehemaligen Gemeinde Rettmer und Häcklingen auf die Hansestadt Lü-neburg überführt werden soll. Der entsprechende Antrag auf Übertragung der Schulträgerschaft wurde mit Bescheid vom 09. Januar 2019 positiv beschieden.
Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Landkreis Lüneburg zur Übertragung der Schulträ-gerschaft für die beiden ehemaligen Gemeinden, wurde auch festgestellt, dass damit eine Kapazitätserweiterung der städtischen Gymnasien notwendig wird. Die notwendigen Investitionskosten für den Bau eines 6. Zugs an der Herderschule wird der Landkreis Lüneburg tragen. Dies wurde am 01. Oktober 2018 schriftlich vereinbart.
Es gibt es bereits Pläne, wie eine solche bauliche Umsetzung aussehen könnte.
Mit einer Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vom 03.06.2015 wurde zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 das Abitur nach neun Schuljahren (G9) wieder ein-geführt. Die Umstellung erfolgte für die Schuljahrgänge 5 bis 8. Die Jahrgänge darüber legen ihr Abitur noch nach zwölf Schuljahren ab.
Damit werden erstmalig (wieder) zum Schuljahr 2020/2021 Abiturienten nach 13 Schuljahren das Gymnasium verlassen. Am Ende des Schuljahres 2019/2020 wird es daher an den All-gemeinbildenden Gymnasien keine Abiturientenjahrgänge geben. Diese Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Raumnutzung in den drei städti-schen Gymnasien, da für den zusätzlichen Jahrgang die entsprechenden Kapazitäten vor-gehalten werden müssen. Ein Hinweis auf die Situation nach der Einführung von G 8, wonach diese Räume eigentlich „frei“ sein müssten, läuft ins Leere, da bereits in der Vergangenheit die Schulen kein vollständiges Raumangebot hatten, um alle Bedarfe abzudecken. Mit der Einführung von G 8 konnte zumindest eine verbesserte Situation geschaffen werden.
Mit der Rückkehr zum G 9 wurde ist es notwendig, die Raumprogramme der Gymnasien anzupassen und für eine durchgehende 5-Zügigkeit umzusetzen.
Die Verwaltung hat unmittelbar nach der Gesetzesänderung bei allen, die Gymnasien betref-fenden baulichen Vorhaben, diese Aufgabe im Blick behalten. Über den Bildungs- und Infra-strukturfonds II werden für alle Gymnasien die notwendigen Finanzierungsmittel vorgesehen. Aufgrund der besonderen Komplexität und den baulichen Besonderheiten der drei Schulen, waren umfangreiche Abstimmungsgespräche erforderlich, in welcher Weise die Bauvorhaben angegangen werden können.
Zum aktuellen Stand der Umsetzung am Gymnasium Herderschule wird die Verwaltung in der Sitzung einen Sachstandsbericht geben. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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