Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 15.12.1998 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung insbesondere mit dem Ziel der Festsetzung von Wohngebieten und Grün- bzw. naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen aufzustellen. Dieser
Bebauungsplan soll die bestehenden Konflikte zwischen dem Sportbetrieb des
Lüneburger Sport-Klubs (LSK) und der angrenzenden Wohnbebauung in Wilschenbruch
lösen und die planungsrechtliche Grundlage für die Bereitstellung von
benötigten Grundstücken für den gehobenen Wohnbedarf schaffen. Voraussetzung
für diese verbindliche Bauleitplanung ist die parallele und entsprechende
Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen eines 35. Änderungsverfahrens für
den Teilbereich "Auekamp". Ferner ist es erforderlich, vorab oder
parallel die Sportfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet "Südliches Ilmenautal und Tiergarten"
herauszulösen. Die Bezirksregierung hat ihre diesbezügliche Zustimmung in
Aussicht gestellt, sofern die o. a. Bauleitplanverfahren keine
abwägungserheblichen Bedenken erkennen lassen. Nach Anlage 1
zum UVP-Gesetz ist für das Plangebiet insgesamt weder eine
Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine allgemeine Vorprüfung erforderlich. Um
die Belange von Natur und Landschaft gebührend zu berücksichtigen, wurde ein
Grünordnungsplan erarbeitet. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im übrigen im Bereich der Straße
"Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
"Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant. In dem bisherigen
Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide
(30.10.2002) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (05.11. bis
18.11.2002) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls
anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 23.10. bis zum
29.11.2002 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Als Ergebnis dieser Verfahrensschritte wurden die ausgelegten
Planungsunterlagen geringfügig überarbeitet bzw. ergänzt. Als nächster
Verfahrensschritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung und Grünordnungsplan sowie über die
öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens
wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die
Träger öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und
des Grünordnungsplanes sind im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 200,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht,
Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: 1. Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Begründung und Grünordnungsplan wird
zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Der geringfügig überarbeitete Geltungsbereich ist anliegend zeichnerisch
beschrieben. 2. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Bereich der Straße
"Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
"Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant. 3. Die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |