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Vorlage - VO/0856/03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" einschließlich örtlicher Bauvorschrift;
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
14.01.2004 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.12.1998 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung insbesondere mit dem Ziel der Festsetzung von Wohngebieten und Grün- bzw. naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen aufzustellen.

 

Dieser Bebauungsplan soll die bestehenden Konflikte zwischen dem Sportbetrieb des Lüneburger Sport-Klubs (LSK) und der angrenzenden Wohnbebauung in Wilschenbruch lösen und die planungsrechtliche Grundlage für die Bereitstellung von benötigten Grundstücken für den gehobenen Wohnbedarf schaffen.

 

Voraussetzung für diese verbindliche Bauleitplanung ist die parallele und entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen eines 35. Änderungsverfahrens für den Teilbereich "Auekamp". Ferner ist es erforderlich, vorab oder parallel die Sportfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet  "Südliches Ilmenautal und Tiergarten" herauszulösen. Die Bezirksregierung hat ihre diesbezügliche Zustimmung in Aussicht gestellt, sofern die o. a. Bauleitplanverfahren keine abwägungserheblichen Bedenken erkennen lassen.

 

Nach Anlage 1 zum UVP-Gesetz ist für das Plangebiet insgesamt weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine allgemeine Vorprüfung erforderlich. Um die Belange von Natur und Landschaft gebührend zu berücksichtigen, wurde ein Grünordnungsplan erarbeitet.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im übrigen im Bereich der Straße "Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 "Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (30.10.2002) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (05.11. bis 18.11.2002) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 23.10. bis zum 29.11.2002 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als Ergebnis dieser Verfahrensschritte wurden die ausgelegten Planungsunterlagen geringfügig überarbeitet bzw. ergänzt.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung und Grünordnungsplan sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und des Grünordnungsplanes sind im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        200,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO-0856-03 (927 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

1.      Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Begründung und Grünordnungsplan wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der geringfügig überarbeitete Geltungsbereich ist anliegend zeichnerisch beschrieben.

 

2.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Bereich der Straße "Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 "Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.

 

3.      Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.