Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/8224/19  

 
 
Betreff: Sachstand zur Erweiterung des Gymnasiums Johanneum um einen 6. Zug und um den 13. Jahrgang
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
20.03.2019 
Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 14. Juli 2017 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg festgestellt, dass die Hansestadt Lüneburg nicht Träger der Schulform des allgemein bildenden Sek.I- und      Sek. II-Bereichs für die Gebiete der ehemaligen Gemeinden Rettmer, Häcklingen und Oedeme ist.

Es wurde daraufhin mit dem Landkreis Lüneburg Einigkeit darüber erzielt, dass die Schulträgerschaft für die ehemaligen Gemeinde Rettmer und Häcklingen auf die Hansestadt Lüneburg überführt werden soll.

Der entsprechende Antrag auf Übertragung der Schulträgerschaft wurde mit Bescheid vom 09. Januar 2019 positiv beschieden.

 

Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Landkreis Lüneburg zur Übertragung der Schulträgerschaft für die beiden ehemaligen Gemeinden, wurde auch festgestellt, dass damit eine Kapazitätserweiterung der städtischen Gymnasien notwendig wird.

Die notwendigen Investitionskosten für den Bau eines 6. Zugs am Johanneum wird der Landkreis Lüneburg tragen. Dies wurde am 01. Oktober 2018 schriftlich vereinbart.

 

Es gibt es bereits Pläne, wie eine solche bauliche Umsetzung aussehen könnte.

 

 

Mit einer Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vom 03.06.2015 wurde zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 das Abitur nach neun Schuljahren (G9) wieder eingeführt. Die Umstellung erfolgte für die Schuljahrgänge 5 bis 8. Die Jahrgänge darüber legen ihr Abitur noch nach zwölf Schuljahren ab.

 

Damit werden erstmalig (wieder) zum Schuljahr 2020/2021 Abiturienten nach 13 Schuljahren das Gymnasium verlassen. Am Ende des Schuljahres 2019/2020 wird es daher an den Allgemeinbildenden Gymnasien keine Abiturientenjahrgänge geben.

 

Diese Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Raumnutzung in den drei städtischen Gymnasien, da für den zusätzlichen Jahrgang die entsprechenden Kapazitäten vorgehalten werden müssen. Ein Hinweis auf die Situation nach der Einführung von G 8, wonach diese Räume eigentlich „frei“ sein müssten, läuft ins Leere, da bereits in der Vergangenheit die Schulen kein vollständiges Raumangebot hatten, um alle Bedarfe abzudecken. Mit der Einführung von G 8 konnte zumindest eine verbesserte Situation geschaffen werden.

 

Mit der Rückkehr zum G 9 wurde ist es notwendig, die Raumprogramme der Gymnasien anzupassen und für eine durchgehende 5-Zügigkeit umzusetzen.

 

Die Verwaltung hat unmittelbar nach der Gesetzesänderung bei allen, die Gymnasien betreffenden baulichen Vorhaben, diese Aufgabe im Blick behalten. Über den Bildungs- und Infrastrukturfonds II werden für alle Gymnasien die notwendigen Finanzierungsmittel vorgesehen.

Aufgrund der besonderen Komplexität und den baulichen Besonderheiten der drei Schulen, waren umfangreiche Abstimmungsgespräche erforderlich, in welcher Weise die Bauvorhaben angegangen werden können.

 

Zum aktuellen Stand der Umsetzung am Gymnasium Johanneum wird die Verwaltung in der Sitzung einen Sachstandsbericht geben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

die Baukosten sind noch nicht ermittelt

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:  notwendige Baukosten werden vom Landkreis LG getragen


Anlage/n: