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Vorlage - VO/8223/19  

 
 
Betreff: Sachstand zur Wiedereinführung eines 13. Jahrgangs am Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
20.03.2019 
Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit einer Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vom 03.06.2015 wurde zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 das Abitur nach neun Schuljahren (G9) wieder eingeführt. Die Umstellung erfolgte für die Schuljahrgänge 5 bis 8. Die Jahrgänge darüber legen ihr Abitur noch nach zwölf Schuljahren ab.

 

Damit werden erstmalig (wieder) zum Schuljahr 2020/2021 Abiturienten nach 13 Schuljahren das Gymnasium verlassen. Am Ende des Schuljahres 2019/2020 wird es daher an den Allgemeinbildenden Gymnasien keine Abiturientenjahrgänge geben.

 

Diese Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Raumnutzung in den drei städtischen Gymnasien, da für den zusätzlichen Jahrgang die entsprechenden Kapazitäten vorgehalten werden müssen. Ein Hinweis auf die Situation nach der Einführung von G 8, wonach diese Räume eigentlich „frei“ sein müssten, läuft ins Leere, da bereits in der Vergangenheit die Schulen kein vollständiges Raumangebot hatten, um alle Bedarfe abzudecken. Mit der Einführung von G 8 konnte zumindest eine verbesserte Situation geschaffen werden.

Mit der Rückkehr zum G 9 ist es notwendig, die Raumprogramme der Gymnasien anzupassen und für eine durchgehende 5-Zügigkeit umzusetzen.

 

Die Verwaltung hat unmittelbar nach der Gesetzesänderung bei allen, die Gymnasien betreffenden baulichen Vorhaben, diese Aufgabe im Blick behalten. Über den Bildungs- und Infrastrukturfonds II werden für alle Gymnasien die notwendigen Finanzierungsmittel vorgesehen.

Aufgrund der besonderen Komplexität und den baulichen Besonderheiten der drei Schulen, waren umfangreiche Abstimmungsgespräche erforderlich, in welcher Weise die Bauvorhaben angegangen werden können.

 

Zum aktuellen Stand der Umsetzung am Gymnasium Wilhem-Raabe-Schule wird die Verwaltung in der Sitzung einen Sachstandsbericht geben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

die Baukosten sind noch nicht ermittelt, aber durch den Bildungsfonds II abgebildet.

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

JaX

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen    anteilige Erstattung nach §118 NSchG und KSBK:


Anlage/n: