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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.08.2016 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 171 „Altenbrückerdamm/Lüner Damm“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.
Das Plangebiet umfasst ca. 4,9 ha und liegt östlich der Lüneburger Altstadt zwischen Lösegraben und dem Westbahnhofs-Gleis. Im Norden grenzt das Gebiet an die Bockelmannstraße und im Süden an die Altenbrückertorstraße.
Der Bebauungsplan soll im Wesentlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung treffen und durch Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung ergänzt werden. Nutzungseinschränkungen sollen, ausgenommen Ferienwohnungen und Vergnügungsstätten, nicht formuliert werden. Die Nutzung der Grundstücke soll weiterhin im Rahmen des § 34 BauGB möglich sein. Auf die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird daher verzichtet.
Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da der Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung trifft. Die Art der baulichen Nutzung ist weiterhin nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Im bisherigen Verfahren wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, im Amtsblatt für den Landkreises Lüneburg und auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen in der Zeit vom 24.07.2017 bis einschließlich 23.08.2017 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.
Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: KT 51100104 Produkt / Kostenträger: 4271400/KS 61040 Haushaltsjahr: 2019
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Verfahrensübersicht Anlage 3 Bebauungsplan mit Textlichen Festsetzungen Anlage 4 Begründung Anlage 5 Klimaökologisches Fachgutachten Anlage 6 FFH-Verträglichkeitsprüfung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:
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