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Sachverhalt: Mit dem § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII „Arbeitsgemeinschaften“, sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehalten, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anzustreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.
Der Fachbereich 5 Soziales und Bildung der Hansestadt Lüneburg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe pflegt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Planungsfragen und in der Umsetzung von Maßnahmen. Eine Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII mit dem Schwerpunkt Stadtteilorientierte Arbeit und Hilfen zur Erziehung unter Federführung des Bereichs 52 Soziale Dienste hat in der Vergangenheit regelmäßig getagt. Mit dem erhöhten Arbeitsaufkommen in der Verwaltung aufgrund der Zuwanderungsbewegung im Jahr 2016 und 2017 sowie aufgrund verwaltungsinterner Umstrukturierungen wurde die AG zuletzt ausgesetzt. Eine gesonderte Arbeitsgemeinschaft nach §78 mit dem Schwerpunkt Mädchenarbeit trifft sich weiterhin mehrmals jährlich. Planungen im Themenfeld Kindertagesbetreuung werden in großen Trägerrunden anlassbezogen zwischen dem Bereich 53 Bildung und Betreuung und Trägern der freien Jugendhilfe abgestimmt.
Um die Zusammenarbeit mit Trägern weiter auszubauen, möchte die Verwaltung vor dem Hintergrund der rechtlichen Grundlagen die Zusammenarbeit in Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII ausweiten und konzeptionell unter Beteiligung der relevanten Akteure weiterentwickeln. Gemeinsam zu entwickelnde Geschäftsordnungen sollen der Klärung von Rollen und Befugnissen in den Gremien dienen. Ziel ist es, die Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe an der fachlichen Einschätzung des Bedarfs sicherzustellen (Bedarfserhebung und Entwicklung der Angebotsstruktur; Jugendhilfeplanung gem. § 80 Abs. 3 SGB VIII) und damit die Entwicklung einer abgestimmten, differenzierten Angebotsstruktur voranzubringen. Weiterhin sollen die Arbeitsgemeinschaften den Informations- und Fachaustausch fördern und der Abstimmung und Erarbeitung von Stellungnahmen oder Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss dienen. Es ist geplant, zunächst zwei Arbeitsgemeinschaften für die Handlungsfelder Familienunterstützende Hilfen sowie Kindertagesbetreuung einzurichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 28,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII unter Beteiligung von Trägern der freien Jugendhilfe zunächst für die Schwerpunkte 1. Familienunterstützende Hilfen sowie 2. Kindertagesbetreuung konzeptionell (weiter-)zuentwickeln, einzurichten und für die Arbeitsgemeinschaften Geschäftsordnungen zu erarbeiten. |
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