Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Zwischenzeitlich wurde erneut das Finanzierungssystem der
Kliniken durch die Einführung eines diagnose-orientierten Fallpauschalensystems
(Fallpauschalen-Änderungsgesetz (FPÄndG)) auf der Basis von Diagnosis Related
Groups (DRG) sowie der Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser
(KFBV) grundlegend geändert. Diese Neuerungen im Pflegesatzrecht sowie auch die
zwischenzeitlich erfolgte Integration des Gesetzes über die Allgemeinen
Vertragsbedingungen (AGB-Gesetz) in das Bürgerliche Gesetzbuch und die nach der
Rechtsprechung geforderten Änderungen erfordern eine Modifizierung der für das
Städt. Klinikum bestehenden Allgemeinen Vertragsbedindungen (AVB) an diese geänderten
Bestimmungen. Rechtsgrundlage für die Allgemeinen Vertragsbedingungen ist
nach wie vor das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen werden die sich
aus dem Krankenhausbehandlungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten der
Vertragspartner im einzelnen festgelegt. Die endgültige Beschlussfassung über
die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowohl im stationären als auch im
ambulanten Bereich obliegt nach § 40 Abs. 1 Ziffer. 1 der Nds. Gemeindeordnung
dem Rat der Stadt Lüneburg. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 25,00 aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Allgemeine
Vertragsbedingungen (AVB) für stationäre und ambulante Leistungen des Städt.
Klinikums Lüneburg
Beschlussvorschlag: Den als Anlage beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für das Städt. Klinikum Lüneburg wird zugestimmt. |
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