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Sachverhalt: Der zum Haushaltsjahr 2019 vorliegende Haushaltsplan-Entwurf wurde nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt. Er enthält neben den Planzahlen des Vorjahres 2018 auch das Rechnungsergebnis 2017 und erlaubt damit einen Vergleich mit den Ist-Daten des Vorvorjahres.
Der Haushaltsplan umfasst insgesamt 25 Teilhaushalte, von denen 5 Teilhaushalte dem Fachbereich 5 -Soziales und Bildung- zugeordnet sind. Innerhalb des Fachbereichs bildet der Teilhaushalt 53000 das Aufgabenfeld des Bereichs Bildung ab. Mit Ausnahme der Produkte 421001 Förderung des Sports und 424001 Sportstätten und Bäder werden alle Produkte durch den Schulausschuss beraten.
Der Teilhaushalt Bildung 53000 umfasst folgende Produkte:
Produkt 211001Grundschulen Produkt 216001Oberschulen Produkt 217001Gymnasien Produkt 218001Gesamtschulen Produkt 221001Förderschulen Produkt 243001Sonstige schulische Aufgaben Produkt 244001Kreisschulbaukasse
In der Sitzung werden zur laufenden Entwicklung dieser Produkte nähere Erläuterungen gegeben.
Die von der Hansestadt den Schulen innerhalb des Ergebnishaushaltes zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen der Verbesserung der pädagogischen Lernsituation an den 18 Schulen der Hansestadt.
Es werden im Rahmen eigener Budgetverantwortung den Schulen Pauschalmittel für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens (4221), die Beschaffung beweglicher Vermögensgegenstände bis 1.190,- € (4222) die Beschaffung von Lehr- und Lernmittel (4271) und die Geschäftsaufwendungen (4431)
vom Schulträger bereit gestellt. Über die Verwendung wird haushaltsjahrübergreifend meist zu Beginn des Schuljahres in den Gremien der Schulen eigenverantwortlich entschieden.
Dazu hatte die Hansestadt bereits im Jahre 2007 beschlossen, die Pauschalen für Lehr- und Lernmittel und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens um 5 % und ab 2008 jährlich um 2 % bezogen auf das jeweilige Vorjahr zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass diese Pauschalmittel jährlich der jeweilig aktuellen Schülerzahl angepasst werden.
Diese Entscheidung erbrachte eine wirksame Sicherung der Unterrichtssituation in den städtischen Schulen und genießt hohe Akzeptanz bei den Lehrkräften und Eltern.
Die Schulverwaltung benötigt zudem u.a. für den laufenden Betrieb die Haushaltsmittel für Schwimmunterricht, Schülertransport zu den verschiedenen Sporthallen, dem Freibad und dem Hallenbad, für Kochunterricht, für das SCHUBZ und insbesondere für die „sonstigen Zuschüsse“.
Diese sind unter Produkt 211001 Grundschulen 2.06 – 4318 erfasst als Mittel für die Bezuschussung der Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung von Grundschülern (z.B. ÜMI oder KINAMI) und der Unterstützung der pädagogischen Angebote in Ganztagsschulen (GTS). Die Ganztagsschulen werden durch die Erlasslage seit dem 01.08.2014 vom Land Niedersachsen in weit stärkerer Weise als zuvor gefördert. Allerdings zeigt es sich, dass die Landesmittel nicht vollständig den tatsächlichen Bedarf der Schulen abdecken. So ist es den Schulen in der Regel nur möglich, an drei von fünf Wochentagen ein Ganztagesangebot anzubieten. Viele Eltern benötigen aber ein sicheres (Bildungs- und) Betreuungsangebot an fünf Tagen. Hier schaffen die Einrichtungen der Nachmittagsbetreuung bzw. der Randzeitenbetreuung an GTS die notwendige zeitliche Absicherung.
Deutlich im Trend liegt dabei die Erwartung der Eltern von Erstklässlern, dass die Grundschule die ganztägige Betreuung, wie es die Familien aus Kindertagesstätte gewohnt sind, fortsetzt. Dieses erfordert neben dem Ausbau von Ganztagsschulen auch die Erhöhung der Platzangebote in den Betreuungseinrichtungen, so dass eine Verringerung des städtischen Mitteleinsatzes zunächst nicht abzusehen ist.
Es wird daher vorgeschlagen, den Ansatz der „sonstigen Zuschüsse“ auf 788.000,- € für das HHJ 2019 in gleicher Höhe wie im Vorjahr vorzusehen.
Zur besonderen Unterstützung von Ganztags-Grundschulen beabsichtigt die Hansestadt, noch beginnend im laufenden Schuljahr 2018/19, Koordinatoren für den Ganztag auf Halbtagsstellen (bei mindestens Dreizügigkeit) in den Schulen einzusetzen. Mit dieser Maßnahme soll die Schulleitung als Verantwortliche für den Ganztag entlastet und die Qualität der Arbeit in der GTS gestärkt werden. Die genauere inhaltliche Ausgestaltung dieser Stellen wird in Abstimmung mit den Schulleitungen festgelegt. Die erforderlichen HH-Mittel sind unter Produkt 211001 Grundschulen 2.01 – 4010 bei den allgemeinen Personalkosten der Schulverwaltung mit erfasst.
Einen weiteren wichtigen Faktor innerhalb des Teilhaushaltes Bildung stellen die investiven Vorhaben des Finanzhaushaltes dar. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Bildungs- und Investitionsfonds II, der insbesondere den Ausbau städtischer Schulen zu Ganztagsschulen in den kommenden Jahren sichert und weitere investive Vorhaben in den Schulen und Kitas beinhaltet. Neben den diversen baulichen Vorhaben in Schulen sind auch Mittel für die Verbesserung der IT-Ausstattung (jährlich 300.000,- €) und für die Ausstattung/Möblierung der Schulen (in 2019 300.000,- €) vorgesehen. Alle Vorhaben werden in der Sitzung vorgestellt.
Die Ratsmitglieder werden gebeten, zur Sitzung den Haushaltsplan-Entwurf mitzubringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:- c) an Folgekosten:- d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Entwurf des betroffenen Teilhaushalts
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Haushalt 2019 für den Teilhaushalt 53000
O a) wie vorgelegt O b) mit folgenden Änderungen
zur Kenntnis.
Der Schulausschuss empfiehlt, dass auch im Haushaltsjahr 2019 eine Anhebung der Pauschalen um 2 % erfolgt.
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