Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1. Betriebsabrechnung 2017 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die Betriebsabrechnung 2017 (Anlage 1, Teil 1 & 2) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 257,4 T€ aus. Gemindert um den negativen Ergebnisvortrag aus 2015 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein positives Gesamtergebnis von rd. 177,5 T€, welches auf 2019 vorgetragen wird.
2. Gebührenbedarfsberechnung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die derzeitige Abfallbeseitigungsgebühr gilt seit dem 01.01.2018. Sie wurde im Jahr 2017 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2016 für das Jahr 2018 beschlossen. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Eine Anpassung der Gebührensätze wird durch die Inanspruchnahme von positiven Vorträgen nicht empfohlen.
Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnung 2017 (BAB) Teil 1/2 - Betriebsabrechnung 2017 (BAB) Teil 2/2 - Gebührenbedarfsberechnung 2019
Beschlussvorschlag: Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 13.11.2018 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2017 und Gebührenbedarfsberechnung 2019 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.
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