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Sachverhalt: Die zeitgerechte Umsetzung von Tiefbaumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr gestaltet sich angesichts der konjunkturellen Lage als zunehmend schwierig. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Voraussetzung für die Ausschreibung der Maßnahmen ist zunächst die Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (Haushaltsgenehmigung), die erfahrungsgemäß erst im zweiten Quartal eines Jahres erfolgt. Mit dem Ziel, alle städtischen Baumaßnahmen zeitlich zu entzerren und insbesondere die Verkehrsbeeinträchtigungen gering zu halten, werden regelmäßig zeitliche Vorgaben im Rahmen einer Ausschreibung gemacht (z.B. Realisierung in den Ferienzeiten). Die grundsätzlich hohe Auslastung der Bauunternehmen bei guter konjunktureller Lage hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass entweder deutlich überteuerte Angebote abgegeben wurden oder zeitliche Vorgaben zurückgestellt werden mussten. Im erstgenannten Fall mussten jüngst einzelne Ausschreibungen aufgehoben werden, weil aufgrund der hohen Angebotspreise eine haushaltsrechtliche Absicherung nicht mehr gegeben war. Eine erneute Ausschreibung führt dann zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung in der Umsetzung der Maßnahmen. Andere Behörden haben über ähnliche Probleme berichtet. Vor diesem Hintergrund ist die nachfolgende Bilanz der Radverkehrsförderung 2018 als Zwischenbericht anzusehen. Eine vollständige und abschließende Bilanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs 2018 kann nach jetzigem Stand erst Mitte 2019 erfolgen.
I. Bilanz der Radverkehrsförderung 2018 (teilweise 2017) Das ursprünglich für 2017 vorgesehene und im Verkehrsausschuss am 06.02.2017 beschlossene Radwegeprogramm 2017 umfasste u.a. die Maßnahmen
Diese Maßnahmen konnten erst im Jahr 2018 realisiert werden. Auf die Vorlage VO/7545/17 wird insoweit verwiesen. Die Befestigung des Schnellenberger Weges im 2. und 3. Bauabschnitt (BA) – die Umsetzung des 2. BA war ebenso Bestandteil der Radwegeprogramms 2017 – wird derzeit parallel zur Umsetzung des Radwegeprogramms 2018 durchgeführt, da eine gemeinsame Ausführung mit der Maßnahme „Toter Weg“ (2018) erfolgt. Im Übrigen wird die Umsetzung des Radwegeprogramms 2018 (Pflasterungen „Wilhelm-Leuschner-Str./Freibad“ und „Gehweg Am Domänenhof“) erst in 2019 stattfinden können, u.a. da die Vergabe im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung erst am 27.09.2018 stattfinden konnte und das beauftragte Unternehmen die Baumaßnahme mit weiteren Aufträgen der Hansestadt Lüneburg ausführt. Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 13.08.2018 wurden 22.000,00 € für Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssituation Am Schifferwall/ Reichenbachstraße/ Lösegraben zu Lasten der Investitionsmaßnahme „Fahrradparkhaus Rad am Bahnhof“ (Investitionsnummer: 01-546-006) bereitgestellt (vgl. VO/7903/18). Mit diesen Mitteln sollte das Auseinandersetzen der Umlaufsperren, das Aufbringen großformatiger, warnender Piktogramme und die Beleuchtung der Unterführung an der Lösegrabenbrücke sowie die Pflasterung im Bereich der Unterführung finanziert werden; die Maßnahmen sind größtenteils umgesetzt. Die Maßnahme Bastionstraße (Fahrbahnerneuerung einschl. Radweg, Inv.-Nr. 01-541-105) wurde in Kombination mit der ÖPNV-Maßnahme „Bushaltestelle Am Graalwall“ (Inv.-Nr. 01-541-306) ausgeschrieben und in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 27.09.2018 vergeben. Da das ausführende Unternehmen noch weitere Aufträge der Hansestadt Lüneburg ausführt, wurde die Ausführung auf 2019 verschoben. Die Maßnahme Querungshilfe Ortseingang Rettmer (Bau einer Querungshilfe in Höhe Pilgerpfad und Verlängerung des Radweges bis zur Heiligenthaler Straße, Inv.-Nr. 01-541-110) wird noch im 2018 ausgeschrieben, allerdings erst in 2019 ausgeführt. Entlang des Zentralgebäudes der Universität wurden der Geh- und Radweg im Zuge der Neugestaltung des Knotenpunktes Universitätsallee/Düvelsbrooker Weg (200 m) erneuert (Maßnahme des B72, finanziert über Inv.-Nr. 01-541-501). Die Umsetzung der Maßnahme Uelzener Straße (Inv.-Nr. 01-541-509) wurde zurückgestellt. Wie zuletzt in der Verkehrsausschusssitzung vom 13.08.2018 mitgeteilt, soll die Realisierung der Maßnahme im Rahmen einer Gesamtplanung (Sternkreuzung, Uelzener Straße, Munstermannskamp) erneut in den Blick genommen werden, wobei auf der Uelzener Straße die Ostseite die höhere Priorität genießt. Die Gesamtplanung berücksichtigt, dass die beschriebene Route Hauptroute im Sinne der Radverkehrsstrategie 2025 ist. Die Umsetzung der Maßnahme Brockwinkler Weg (Inv.-Nr. 01-541-510) wurde, wie im Verkehrsausschuss am 17.05.2018 mitgeteilt, zunächst zurückgestellt auf den Zeitpunkt der Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“. Mit dem Förderantrag „Stärkung der Fahrradinfrastruktur am Lüneburger Bahnhof“ hat die Hansestadt Lüneburg am Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ (Förderquote bis 90 %) teilgenommen und damit versucht, Fördermittel für die kontrovers diskutierte Investitionsmaßnahme Fahrradparkhaus Rad am Bahnhof (Inv.-Nr. 01-546-006, FB 8) einzuwerben. Bedauerlicherweise wurde der Förderantrag, der unter Inanspruchnahme einer sog. Antragshilfe der Klimaschutzenergieagentur Niedersachsen (KEAN) gestellt wurde, abgelehnt. Die Verwaltung beabsichtigt für das Jahr 2019 erneut einen Förderantrag zu stellen. Als Förderprogramme kommen der zuvor genannte Bundeswettbewerb sowie die sog. Kommunalrichtlinie in Betracht. Nach wie vor hält die Verwaltung an der Notwendigkeit der Errichtung eines Zugangssystems am Radspeicher fest. Notfalls müsste dieses im Jahr 2019 - nach Entscheidung über die Förderanträge - ohne Inanspruchnahme von Drittmitteln realisiert werden. 1. Radwegeinvestitionen 2018
2. Radwegeunterhaltungsmaßnahmen 2018Folgend werden alle Maßnahmen über 25.000,00 € Auftragsvolumen dargestellt. Unterhalb dieser Summe befinden sich u. a. Kleinmaßnahmen wie Bordsteinabsenkungen, neue Fahrradständer etc.
3. Mieten und Pachten und Mitgliedsbeiträge (4.500 €)Mit diesem Titel werden die Anmietung der Treppe Westbahnhof und des Zuganges zum oberen Parkdeck der neuen Fahrradstation (2.000 €) und die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsens (2.500 €) finanziert.
4. StadtRAD Lüneburg 2018 (71.400 €)Finanzierung des Fahrradverleihsystems StadtRAD Lüneburg. Weitere Informationen finden sich in der Vorlage VO/8110/18.
II. Prioritätenliste 2019Im Rahmen des Radwegeprogramms 2019 strebt die Hansestadt Lüneburg zentrale Empfehlungen aus dem PGV-Gutachten zur Radverkehrsstrategie 2025 umzusetzen. Dabei fokussieren die Planungen auf die Hauptrouten 3/3A Adendorf, 5 Dahlenburger Landstraße und 2A Kaltenmoor. Des Weiteren sollen eine Verkehrszählung/-erhebung sowie ein Radroutenbeschilderungskonzept umgesetzt werden. Bezüglich letzterem wird die Inanspruchnahme einer Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie angestrebt, um damit den städtischen Eigenanteil zu reduzieren. Für das Haushaltsjahr 2019 stehen einschließlich der vom Fachbereich 7 (Straßen- und Grünplanung, Ingenieurbau) und dem Fachbereich 8 (Gebäudewirtschaft) verwalteten, den Radverkehr tangierenden Maßnahmen rund 1,725 Mio. € für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Sofern die Einwerbung von Fördermitteln für das Fahrradparkhaus Rad am Bahnhof gelänge, würde diese Summe sogar noch steigen. Die Maßnahmen aus den Rückstellungen sind nicht im Haushaltsjahr 2019 verortet, weshalb die tatsächliche Umsetzungsumme noch um den Betrag höher wäre. Mit über 22 € pro Einwohner (ohne die Rückstellungen) befindet sich Lüneburg damit nach der Klassifizierung des Nationalen Radverkehrsplan im oberen Drittel der zu tätigenden Investitionen für nachhaltige Radverkehrsentwicklung. 1. Radwegeinvestitionen 2019
2. Radwegeunterhaltungsmaßnahmen 2019 (75.000 €)Aufgrund der Haushaltslage wurde von der Stabsstelle 03V keine erneute Erhöhung auf 100.000 € zur Unterhaltung von Radwegen angemeldet, um zur Haushaltskonsolidierung beizutragen.
3. Radwegesanierungsmaßnahmen aus den Rückstellungen 2017 (410.000 €)Im Rahmen des positiven Haushaltsabschlusses 2017 konnten Rückstellungen für notwendige bzw. unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen gebildet werden. Dringlich umgesetzt werden sollen in 2019 insbesondere nachfolgende Maßnahmen:
4. Mieten und Pachten und Mitgliedsbeiträge (4.500 €)Mit diesem Titel werden die Anmietung der Treppe Westbahnhof und des Zuganges zum oberen Parkdeck der neuen Fahrradstation (2.000 €) und die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsens (2.500 €) finanziert.
5. StadtRAD Lüneburg 2019 (125.000 €)Ausschreibung und Weiterbetrieb des Fahrradverleihsystems StadtRAD Lüneburg ab 01.06.2019 mit mehr Rädern und mehr Stationen. Weitere Informationen finden sich in der Vorlage VO/8110/18.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. rd. 500 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rd. 2.135.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: siehe Vorlage Produkt / Kostenträger: siehe Vorlage Haushaltsjahr: 2019
e) mögliche Einnahmen: rd. 600.000 € Anlage/n:
Beschlussvorschlag: 1. Die vorläufige Bilanz der Radverkehrsförderung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2018 und der anschließenden Haushaltsgenehmigung - mit der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs 2019. |
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