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Sachverhalt: Aus dem Teilhaushalt 05000 Stabstelle Entwicklung und strategische Steuerung werden dem Sportausschuss die Produkte 421001 „Förderung des Sports“ und 424001 „Sportstätten und Bäder“ zur Beratung vorgelegt.
Im Ergebnishaushalt sind neben den üblichen Haushaltsansätzen (z.B. Entgelte für die Nutzung von Sporthallen durch Dritte, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) für die Lüneburger Sportvereine vor allem die Transferaufwendungen zur Förderung des Sports von Bedeutung.
Der geplante Gesamtbetrag beläuft sich hier für 2019 auf 202.800,00 €. Darin enthalten sind auch die Zuschüsse des so genannten „Sportfördertopfes“, die den Vereinen auf Antrag gewährt werden. Dieser Ansatz soll nach den Beratungen des Sportausschusses vom 14.06.2018 für das Jahr 2019 auf insgesamt 40.000,00 € erhöht werden, da die Anträge auf Förderung in den letzten Jahren aufgrund des Sanierungsstaus an vielen vereinsinternen Anlagen deutlich zugenommen haben.
Die Mittel des Ergebnishaushalts werden auch in 2019 folgendermaßen verwendet:
Erstmalig sind in den Transferaufwendungen auch Haushaltsmittel für die in 2019 startende Sportentwicklungsplanung in Höhe von 10.000,00 als „Sonstige Zuschüsse“ aufgenommen.
Im Investitionshaushalt sind folgende Zuschüsse für Lüneburger Sportvereine im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen:
* - Bewerbung für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ ** - Bewerbung vorgesehen für das Landesförderprogramm Sportstättensanierung NIedersachsen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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