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Sachverhalt: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 20.09.2017 hat die Verwaltung Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität der Lüneburger Friedhöfe vorgestellt. Grundlage hierfür waren die Ergebnisse der Arbeit einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Steinmetze, Bestatter, Gärtner und anderer am Friedhofswesen Beteiligter. Unter anderem wurde die Aufhebung der Grabfeldrichtlinie diskutiert. Die Grabfeldrichtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Waldfriedhof. Sie regelt die Gestalt, die Materialien und die Beschriftung von Grabmalen. Zusätzlich werden Vorgaben für Sitzbänke, Platten und Einfassungen gemacht. Lediglich auf 3 Grabfeldern des Waldfriedhofes gilt die Richtlinie nicht. Als Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung soll die Richtlinie für ein Jahr ausgesetzt werden. Während dieser Zeit soll insbesondere beobachtet werden, in welchem Umfang die Verwendung von ganzflächigen Grabplatten und Einfassungen genutzt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:65 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Grabfeldrichtlinie der Hansestadt Lüneburg vom 21.04.1983 für 18 Monate auszusetzen. Die Auswirkungen auf die Grabmalgestaltung sind zu beobachten. Nach Ablauf von 12 Monaten werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengestellt und dem Ausschuss vorgestellt.
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