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Vorlage - VO/8008/18  

 
 
Betreff: Errichtung einer Sportanlage für den Fußball in der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Herrschaft
Federführend:05-1 - Strategische Führungsunterstützung Bearbeiter/-in: Herrschaft, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Entscheidung
19.10.2018 
Sitzung des Sportausschusses (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg existiert derzeit keine Sportanlage, die gemäß den Statuten des DFB für die Sportart Fußball für einen Spielbetrieb der 4. Liga oder höher, ausgebaut ist. Hier müssen vor allem Vorgaben zur Trennung von Heim- und Auswärtsfans, Licht, Bespielbarkeit des Platzes und weitere Kriterien erfüllt werden.

 

Seit dem Verkauf der Anlage in Wilschenbroch 2014 besitzt der LSK keine eigene Sportanlage mehr in Lüneburg. Angedacht war, dass der LSK eine Heimat auf dem Gelände der Theodor-Körner-Kaserne finden könnte. Dazu ist bisher für das HH-Jahr 2021 ein Ansatz von 1,5 Mio € geplant. Momentan ist allerdings ungewiss, ob und wenn zu welchem Zeitpunkt die Flächen der T-K-K für die HLG nutzbar sein werden – es muss davonausgegangen werden, dass der Standort mittelfristig für die nächsten 5 – 10 Jahre nicht zur Verfügung stehen wird.

 

Für seinen Jugendbereich kann der LSK die Sportanlage Goseburg/Moorweide und den Sportplatz Kreideberg an der Christianischule nutzen, für die 1. Herrenmannschaft, die in der Regionalliga Nord, also der 4. Liga des DFB, spielt, kooperiert der LSK mit dem VFL Lüneburg.

Bisher werden die Spiele auf dem A-Platz auf der Anlage des VfL am Sültenweg ausgetragen.

Dort wurden im vergangenen Jahr mit finanzieller Unterstützung der HLG einige Aufwertungen an der Anlage vorgenommen um insbesondere das Pokalspiel des LSK gegen den Bundesligisten Mainz stattfinden lassen zu können.

 

Seitdem der LSK als Gast auf der Anlage des VfL seine Heimspiele austrägt finden dort deutlich mehr Spiele mit deutlich mehr Zuschaueraufkommen als in den vergangenen Jahren statt.

Den Anwohnern rund um die Sportanlage ist bei einer Anwohnerversammlung zugesagt worden, dass sich die Stadt um Lärmschutzmaßnahmen vor Ort bemühen wird.

 

Mitte Mai 2018 haben der VfL und der LSK der Verwaltung einen gemeinsamen Vorschlag unterbreitet, wie die Anlage am Sültenweg aufgewertet werden kann, um einen reibungslosen Spielbetrieb in der Regionalliga zu ermöglichen.

 

Folgende Punkte wurden dabei festgehalten:

- Tausch der Spielfläche vom A- auf den B-Platz

- Ertüchtigung des Spielfeldes zur Erhöhung der Witterungsbeständigkeit

- zukünftige Zuschauerkapaziät der Anlage: 1200 – 1500 Zuschauer

- Bau einer geschlossenen Tribünenanlage an der Längsseite zwischen A- und B-Platz, die gleichzeitig als Lärmschutzwand fungiert

- Bau von Stehrängen an den Stirnseiten und der zweiten Längsseite

- Verlagerung des Einlasses auf die Längsseite, die an die Sülzwiesen grenzt, um Verkehr und Parkprobleme für die Anwohner am Sültenweg zu vermeiden

 

Zudem sollte eine Lösung angestrebt werden, die Spielflächen der Sportanlage gerade in den Sommermomnaten ausreichend beregnen zu können. Aufgrund der Lage der Sportan-lage kann keine Grundwasserentnahme durch eine Brunnenbohrung vorgenommen werden – so wird bisher mit Trinkwasser beregnet. Lösungsansätze wären z.B. der Bau einer Rigole oder eines Teiches zum Auffangen und Nutzbarmachen von Regenwasser,

 

Die Verwaltung hat deutlich gemacht, die beiden Vereine in diesen Punkten zu unterstützen, wenn sich beide Vereine auf eine langfristige Zusammenarbeit verständigen können und diese Vereinbarung auch vertraglich fixieren. Dies ist mit den Verantwortlichen des VfL als Pächter der Anlage am Sültenweg in einem Gespräch Mitte Juli 2018 abgestimmt worden. Es wird geprüft, ob die für das HH-Jahr 2021 veranschlagten Mittel von 1,5 Mio € in das HH-Jahr 2019 vorgezogen werden können, um die Ertüchtigung der Sportanlage am Sültenweg schneller beginnen zu können.

 

Zudem hat die Verwaltung einen Förderantrag für die Maßnahmen im Rahmen des „Bundesförderprogramms Sanierung von kommunalen Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ eingereicht. Über diese Mittel wird voraussichtlich bis Ende Okober 2018 entschieden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: