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Vorlage - VO/7903/18  

 
 
Betreff: Mögliche bauliche Veränderung der Fahrradrampe Am Schifferwall/Reichenbachstraße/Lösegraben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stadtrat Moßmann
Federführend:03 V ÖPNV und Verkehr Beteiligt:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus   
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
13.08.2018 
Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurde im Zuge der jährlichen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs der Weg entlang des Lösegrabens als attraktive Nebenroute für den Radverkehr ausgebaut. Die dadurch stark gestiegene Nutzung dieser Verbindung auch in Nord-Süd-Richtung hat in der Vergangenheit zu 2 schwereren Unfällen mit Radfahrern als Unfallbeteiligten in dem Bereich geführt, wo auf Höhe der Unterführung Bockelmannstraße die Rampe von der Straße Am Schifferwall hinunter zum Lösegraben führt. Hintergrund war, dass jeweils ein Fahrradfahrer die Rampe hinunterfahrend mit einem Fahrradfahrer zusammenstieß, der aus Richtung Norden kommend den Hauptweg befuhr und aufgrund der hohen Geschwindigkeit und Unübersichtlichkeit es zum Zusammenstoß der Radfahrer kam.

 

Aufgrund der sich anschließenden Erörterung der Unfalllage in der Verkehrsunfallkommission sah es die Verwaltung als zwingend an, durch den Einbau einer so genannten Umlaufsperre eine drastische geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme vorzunehmen. Seitdem kam es zu keinen weiteren Unfällen an der beschriebenen Stelle.

 

Der Einbau der Umlaufsperre („Drängelgitter“) wurde in der politischen Diskussion vielfach kritisiert und mit Beschluss des Rates vom 21.12.2017 (vgl. VO/7597/17) wurde nach dem vorangegangenen Gruppenantrag der Fraktionen CDU/Bündnis 90/Die Grünen/FDP die Verwaltung beauftragt, bauliche Alternativen zu der bisherigen Umlaufsperre zu prüfen und dem Verkehrsausschuss bis zum 01.07.2018 zur Umsetzung vorzuschlagen. Die Finanzierung einer solchen baulichen Alternative sollte bis zur Höhe von 60 000,00 € aus der Investitionsmaßnahme „Fahrradhaus Bahnhof“ (Investitionsnummer: 01-546-006) erfolgen.

 

Entsprechend dieser Beschlusslage hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Planung zur Verlegung der bisherigen Rampe nach Süden erarbeiten und die Kosten durch ein Ingenieurbüro schätzen lassen. Darüber hinaus hat die Verwaltung eine Verbesserung durch Anpassungen im Bestand geprüft.

 

 

1. Alternative (Verlegung Rampe und Rückbau alte Rampe)

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 51 000,00 € brutto und umfassen den Rückbau der vorhandenen Rampe sowie den Neubau einer Rampe weiter südlich. Optional kommen weitere 19.000,00 brutto für die durchgängige Pflasterung im Bereich der Unterführung unter der Bockelmannstraße hinzu, wo der Aufbau derzeit noch aus einer Mischung aus Asphalt und Betonplatten besteht. Ferner umfasst die optionale Maßnahme die Beleuchtung der Unterführung (1.500 €). Mit dieser ergänzenden Maßnahme wäre dann ein einheitlicher Untergrund auf der ganzen Strecke hergestellt.

 

Die Kostenschätzung für die Verlegung der Rampe und den Rückbau der alten liegen damit im Rahmen der finanziellen Vorgaben des Rates; bei Umsetzung auch der optionalen Maßnahme entstünden Gesamtkosten von 71.500 € brutto, so dass die finanzielle Rahmenvorgabe nicht eingehalten wäre.

 

Der vergleichsweise hohe Aufwand ist insgesamt zum einen mit der schlechten Verkehrsanbindung der Örtlichkeit begründet, weil Verkehrseinschränkungen in der Straße Am Schifferwall nur kurzzeitig möglich sind und eine Zufahrt bei Abwicklung der Baumaßnahme über die Rampe an der Reichenbachstraße unter der Brücke hindurch notwendig ist. Zum anderen führt die Höhenbegrenzung unter der Brücke dazu, dass z. T. nur mit kleinerem Baugerät gearbeitet werden kann und sich die Arbeitszeit entsprechend verlängert.

 

2. Alternative (bauliche Verbesserung im Bestand)

Als Alternative zu der zuvor genannten Investitionsmaßnahme sind aus Sicht der Verwaltung nur leichte bauliche Verbesserungen (Beleuchtung und Auseinandersetzen der Drängelgitter) unter Beibehalt der vorhandenen Umlaufsperre möglich. Die Kosten für diese Alternative belaufen sich auf ca. 3.000 € brutto. Zum einen könnte der Längsabstand zwischen den beiden Drängelgittern in Fahrtrichtung vergrößert werden (von z.Zt. 2,00 m auf 2,50 m; nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 der Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen sind lediglich 1,50 m gefordert) und zum anderen könnte das nördliche Drängelgitter weiter in Richtung des Lösegrabens unmittelbar an das zu diesem parallel verlaufende Geländer versetzt werden, so dass sich auch der Querabstand der beiden Drängelgitter zueinander vergrößern würde. Damit würde zwar beim Durchfahren der Umlaufsperre weiterhin eine deutlich gedrosselte Geschwindigkeit „erzwungen“, das Durchfahren wäre aber insgesamt komfortabler und flüssiger und darüber hinaus auch für Fahrräder mit Anhänger oder Lastenfahrräder möglich. Darüber hinaus könnten bei Umsetzung dieser Variante die Anregungen von Herrn Prof. Pez aufgegriffen werden, der das Aufbringen von großformatigen, warnenden Piktogrammen bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Verkehrsspiegel nicht mehr Bestandteil der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind und auch kein Verkehrszeichen im Sinne der StVO darstellen. Zwar erleichtern sie die Einsicht bei unübersichtlichen Verkehrssituationen, sind in der Vergangenheit im Stadtgebiet jedoch vielfach Gegenstand von Vandalismus gewesen und bieten daher aus Sicht der Verwaltung keine nachhaltige Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Die o.g. Ausführungen für die bei der 1. Alternative genannte optionale Maßnahme „Pflasterung im Bereich der Unterführung“ gelten bei der 2. Alternative sinngemäß.

 

Eine Beteiligung des Arbeitskreises Verkehr wird vor der Sitzung des Verkehrsausschusses stattfinden. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung des Verkehrsausschusses berichten.

 

Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Beschlusslage verzichtet die Verwaltung auf die Formulierung eines Beschlussvorschlages und bittet den Verkehrsausschuss um eine Richtungsvorgabe zum weiteren Vorgehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Baumaßnahmen gem. Alternative 1): min. 51.000 € Investiv

  max. 70.000 € Investiv + 1.500 € Ergebnis

 für die Baumaßnahmen gem. Alternative 2): max.   3.000 € Ergebnis

    19.000 € Investiv (Option)

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 

 Im Falle einer Investition werden die Mittel auf Grundlage des Beschlusses des Rates vom 21.12.2017 (vgl. VO/7597/17) der Inv:-Nr. 01-546-006 „Fahrradparkhaus Rad am Bahnhof“ entnommen und als Investitionsmittel aus der Inv.-Nr. 01-541-501 bereitgestellt.

 Für konsumtive Maßnahmen: Teilergebnishaushalt Produkt 541-002 Förderung des Radverkehrs, SK 4212020              Unterhaltung von Radwegen

 

 Haushaltsjahr: 2018

 

e)  mögliche Einnahmen: keine:


Anlage/n:

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung der Radverkehrssituation an der Fahrradrampe Am Schifferwall/Reichenbachstraße/Lösegraben die Alternative               umzusetzen.