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Sachverhalt:
Gemäß § 10 Nr. 10.3 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburger Parkhaus- und Parkraum Verwaltungs-GmbH (Lüneparken) endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Gesellschafterversammlungsbeschluss über den Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seit seiner Wahl. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die letzte Neubesetzung erfolgte im Juni 2013, sodass in 2018 die Neuwahl ansteht. Die Gesellschafterversammlung fasst den Beschluss über den Jahresabschluss 2017 im III. Quartal 2018, sodass die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates zu diesem Zeitpunkt endet. Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei, höchstens aus fünf stimmberechtigten Personen. Am 06.04.2003 wurde der entsprechende Gesellschafterbeschluss über die Bildung eines Aufsichtsrates mit 5 Mitgliedern beschlossen. Jeweils 2 Mandate entfallen bisher auf die Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) und den anderen Gesellschafter, die Lüneburger Parkhaus GmbH & Co. KG. Das 5. Mandat wird im Einvernehmen der beiden Gesellschafter vergeben.
2 Sitze Lüneburger Parkhaus GmbH & Co. KG
1 Sitz Lüneburger Wohnungsbau GmbH
1 Sitz Lüneburger Wohnungsbau GmbH (über den Rat der Hansestadt Lüneburg)
1 Sitz gemeinsame Vergabe der Gesellschafter
1 Sitz beratendes Mitglied der Lüneburger Wohnungsbau GmbH
1 Sitz Geschäftsführung der Lüneburg Marketing GmbH in beratender Funktion
Der Aufsichtsrat der Muttergesellschaft LüWoBau hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 über die neue Besetzungsregelung sowie die Neuwahl beraten und der Gesellschafterversammlung der LüWoBau empfohlen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneparken entsprechend anzuweisen. Der Gesellschafterversammlung wurde die Neuwahl von folgenden Personen vorgeschlagen: 1. Benennung erfolgt durch Gesellschafter (1 Sitz Lüneburger Parkhaus GmbH & Co. KG)
2. Benennung erfolgt durch Gesellschafter (1 Sitz Lüneburger Parkhaus GmbH & Co. KG)
3. Frau Maja Lucht(1 Sitz Lüneburger Wohnungsbau GmbH)
4. Benennung erfolgt durch Rat (1 Sitz Lüneburger Wohnungsbau GmbH über Vorlage VO/7921/18Rat der Hansestadt Lüneburg)
5. Herr Dirk Hischemöller (1 Sitz gemeinsame Vergabe der Gesellschafter)
Herr Axel Bünsche(1 Sitz beratende Funktion Lüneburger Wohnungsbau GmbH)
Geschäftsführung Lüneburg Marketing GmbH (1 Sitz beratende Funktion)
Für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung der LüWoBau sind die städtischen Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n: Anlage 1: Weisungskette zur Neubesetzung des Aufsichtsrates Lüneparken
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter für die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH anzuweisen, der oben dargestellten Sitzverteilung zuzustimmen sowie folgende Personen in den Aufsichtsrat der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH zu berufen:
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