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Vorlage - VO/0809/03  

 
 
Betreff: Ratsbücherei Lüneburg;
Erhöhung der Lesegebühren für Erwachsene
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lorenz Mehl
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Beteiligt:Bereich 44 - Ratsbücherei
Bearbeiter/-in: Mehl-alt, Lorenz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.11.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aufgrund der geschlossenen Zielvereinbarung zwischen Verwaltungsvorstand, Kulturausschuss und der Leitung der Ratsbücherei wird eine Erhöhung der Lesegebühren für Erwachsene

zum 01.01.2004, 01.01.2006 und 01.01.2008 notwendig.

Die Lesegebühren werden durch die Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg festgestellt, so dass es zur Erhöhung der Gebühren einer Satzungsänderung bedarf.

 

Folgende Erhöhungen sind beabsichtigt:

 

Ratsbücherei

bisher

1.01.04

1.01.06

1.01.08

Lesegebühren in Euro

 

 

 

 

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

12,50

15,00

17,00

20,00

halbjährlich

7,50

10,00

12,00

15,00

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

 

 

jährlich

6,50

9,00

11,00

14,00

halbjährlich

4,00

6,50

8,50

10,00

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der Lesegebühren befreit.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      15,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

15,00

 

halbjährlich

10,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

9,00

 

halbjährlich

6,50

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2006 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

17,00

 

halbjährlich

12,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

11,00

 

halbjährlich

8,50

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2008 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

20,00

 

halbjährlich

15,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

14,00

 

halbjährlich

10,00

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.