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Sachverhalt: Der Förderverein des Umweltbildungszentrums SCHUBZ beantragt zunächst für drei Jahre die Bezuschussung einer Geschäftsführungsstelle. Dabei sollen die Kosten gleichmäßig auf Hansestadt Lüneburg, Landkreis Lüneburg und Sparkassenstiftung aufgeteilt werden.
Bisher ist der Leiter des SCHUBZ Herr Dr. Frank Corleis alleinverantwortlich. Er ist dafür mit 15 Stunden vom Land abgeordnet. Darüber hinaus arbeitet Herr Dr. Corleis ehrenamtlich als Geschäftsführer des Fördervereins.Das Budget des SCHUBZ beträgt mittlerweile 3,5 Mio Euro, die überwiegend aus Drittmitteln kommen.
Im SCHUBZ sind 35 MitarbeiterInnen tätig und führen jährlich über 800 Bildungsangebote durch. Über 15.000 Kinder und Jugendliche haben in 2017 das SCHUBZ besucht. Diese Arbeit ist nicht mehr mit den vorhandenen 15 Stunden von Herrn Dr. Corleis und weiteren 10 Stunden einer abgeordneten Lehrerin zu verwalten. Aus diesem Grund beantragt der Förderverein einen Zuschuss für eine Geschäftsführungssstelle. Diese Stelle darf förderrechtlich nicht aus den o.g. Drittmitteln finanziert werden. Zudem darf Dr. Corleis laut des Niedersächsischen Kultusministeriums nicht mehr Geschäftsführer des SCHUBZ sein.
Der gleiche Antrag ist sowohl an den Landkreis Lüneburg als auch an die Sparkassenstiftung gegangen. Beide stehen dem Antrag aufgeschlossen gegenüber.
Genauere Angaben sind dem beigefügten Antrag des SCHUBZ zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:20,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: siehe Auflistung im Beschlussvorschlag c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: JaX Nein Teilhaushalt / Kostenstelle:56160 Produkt / Kostenträger:24300102 Haushaltsjahr:2018
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Antrag SCHUBZ
Beschlussvorschlag: Dem Förderverein des Umweltbildungszentrums SCHUBZ wird als Bezuschussung für eine zunächst auf drei Jahre befristete Geschäftsführungsstelle ein Gesamtbetrag von 30.000,- € gewährt. Der Betrag wird wie folgt verteilt: 2018 – 5.000,- € 2019 und 2020 – jeweils 10.000,- € 2021 – 5.000,- €
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