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Sachverhalt:
In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH am 02.05.2018 wurde u. a. der Jahresabschluss 2017 behandelt. Für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft Lüneburger Wohnungsbau GmbH sind die Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2017 wie folgt ab:
Bilanzsumme: 591.600,50 € Jahresüberschuss: 64.729,89 €
Der Aufsichtsrat der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH hat der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss 2017 festzustellen und den Jahresüberschuss von 64.729,89 € in die Gewinnrücklagen einzustellen. Darüber hinaus ist der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DIERKES Lüneburg AG, Lüneburg, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Zimmer 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Lüneburger Wohnungsbau GmbH für die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH anzuweisen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2017, der Einstellung des Jahresüberschusses 2017 von 64.729,89 € in die Gewinnrücklagen sowie der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.
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