Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Das auf der Nordseite der Straße “Am Alten Eisenwerk” bisher ansässige Autohaus gibt dort seine Nutzung auf und wird verlagert. In Ergänzung
des großflächigen Kaufland-Marktes auf der Südseite der Straße “Am Alten Eisenwerk”
und des direkt angrenzenden kleinflächigen Aldi-Marktes soll auf der
freiwerdenden Fläche durch die geplante Errichtung eines Lebensmittelmarktes
mit einer Geschossfläche von ca. 1.800 m² in diesem Stadteingangsbereich eine
Konzentration des Lebensmitteleinzelhandels mit unterschiedlichen
Sortimentstiefen erreicht werden. Der
Bebauungsplan Nr. 55 setzt in dem angesprochenen Bereich ein Gewerbegebiet mit
der Beschränkung “nur Autoreparaturwerkstatt zulässig” fest. Der
Flächennutzungsplan stellt die Fläche als gewerbliche Baufläche dar. Vor einer
anderweitigen Nutzung ist daher planungsrechtlich eine entsprechende Änderung
dieser Bauleitpläne erforderlich. Im Rahmen der
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 “Hude” soll das o. a. Gewerbegebiet
nunmehr insbesondere in ein Sondergebiet “Einzelhandel” mit einer
Geschossflächenbegrenzung umgewandelt werden. Der Geltungsbereich ist in der
Anlage zu dieser Vorlage zeichnerisch beschrieben. Als erster
Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 – 3. Änderung ist
zunächst der Aufstellungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch
(BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB) den, Bebauungsplan Nr. 55 “Hude” in einem 3. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes “Einzelhandel”. Der Änderungsbereich liegt nördlich der Straße “Am Alten Eisenwerk” und ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Im Rahmen des
Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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