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Vorlage - VO/0799/03  

 
 
Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude";
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Bente
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
12.11.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das auf der Nordseite der Straße “Am Alten Eisenwerk” bisher ansässige Autohaus gibt dort seine Nutzung auf und wird verlagert.

 

In Ergänzung des großflächigen Kaufland-Marktes auf der Südseite der Straße “Am Alten Eisenwerk” und des direkt angrenzenden kleinflächigen Aldi-Marktes soll auf der freiwerdenden Fläche durch die geplante Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Geschossfläche von ca. 1.800 m² in diesem Stadteingangsbereich eine Konzentration des Lebensmitteleinzelhandels mit unterschiedlichen Sortimentstiefen erreicht werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 55 setzt in dem angesprochenen Bereich ein Gewerbegebiet mit der Beschränkung “nur Autoreparaturwerkstatt zulässig” fest. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als gewerbliche Baufläche dar. Vor einer anderweitigen Nutzung ist daher planungsrechtlich eine entsprechende Änderung dieser Bauleitpläne erforderlich.

 

Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 “Hude” soll das o. a. Gewerbegebiet nunmehr insbesondere in ein Sondergebiet “Einzelhandel” mit einer Geschossflächenbegrenzung umgewandelt werden. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Vorlage zeichnerisch beschrieben.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 – 3. Änderung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 799Plan (271 KB) PDF-Dokument (128 KB)    
Anlage 2 2 799Übersicht (76 KB) PDF-Dokument (34 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB) den, Bebauungsplan Nr. 55 “Hude” in einem 3. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes “Einzelhandel”. Der Änderungsbereich liegt nördlich der Straße “Am Alten Eisenwerk” und ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.