Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7797/18  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 176 "Am Ochtmisser Kirchsteig"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
28.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 30.01.2018 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 176 „Am Ochtmisser Kirchsteig“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungbereich aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 176 „Am Ochtmisser Kirchsteig“ grenzt östlich an den Ochtmisser Kirchsteig, nördlich an eine landwirtschaftliche Fläche (Acker) und südlich und westlich an den bestehenden Birkenwald. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha.

Die am Ochtmisser Kirchsteig befindlichen Container-Unterkünfte für Geflüchtete sollen zum Teil leergezogen und durch Neubauten für eine Kindertagesstätte und Kinderkrippe ersetzt werden. Drei der Containeranlagen sollen weiterhin als Unterkunft für Geflüchtete bereitstehen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird mit der 76. Änderung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Im bisherigen Verfahren wurde auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg hingewiesen. Die Beteiligung erfolgte durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

Im Ergebnis wird über die bisher angedachte Gemeinbedarfsfläche hinaus ein weiterer Streifen als private Grünfläche mit Erhalt- und Anpflanzungsgebot festgesetzt, um einen ausreichenden Waldabstand zur Baugrenze zu sichern. Der Geltungsbereich wurde dafür vergrößert. Außerdem wurden einige textliche Festsetzungen und Hinweise ergänzt.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Weiterhin sind der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung als Anlagen beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:145,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Anlage 1 Geltungsbereich

                 Anlage 2 Verfahrensübersicht

                 Anlage 3 Entwurf Bebauungsplan

                 Anlage 4 Entwurf der Begründung

                 Anlage 5 Umweltbericht

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 4 Begründung Entwurf (569 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 5 Umweltbericht (1211 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 3 Planzeichnung Entwurf (758 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 176 „Am Ochtmisser Kirchsteig“ mit neuem Geltungsbereich nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen.