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Vorlage - VO/7777/18  

 
 
Betreff: Auswahl der Jugendschöffen 2019 bis 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
25.05.2018 
Gemeinsame Sitzung der Ortsräte Ochtmissen und Oedeme (offen)   
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.05.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 08.01.2018 hat der Direktor des Amtsgerichtes Lüneburg die Hansestadt aufgefordert, bis zum 01.07.2018 eine namentliche Liste mit jeweils mindestens 48 weiblichen und 48 männlichen Personen (insgesamt also 96 Personen) vorzulegen, die die Namen von Bewerbern um das Ehrenamt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen enthält.

 

Nach § 94 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Ortsrat zu allen Fragen des eigenen und übertragenen Wirkungskreises, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren, rechtzeitig anzuhören. Das Anhörungsrecht besteht u.a. auch bei der Auf-stellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen, analog folglich auch für die Liste der Jugendschöffen.

 

Dem Aufruf der Verwaltung in der regionalen Presse, sowie der Bitte um Vorschläge aus dem Kreis der örtlich gesellschaftlichen Organisationen (u.a Parteien, Gewerkschaften, Stadtjugendring), Vereinigungen der Wirtschaft und karitativen Organisationen sind bis zum 01.05.2018 die in der Anlage gelisteten Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt gefolgt, bzw. benannt worden.

 

Es hat sich, bzw. es wurde, damit eine genügend große Anzahl weiblicher und männlicher Bewerber gemeldet. Diese Personen sollen nunmehr dem Schöffenwahlausschuss zur Aus-wahl vorgeschlagen werden.

 

Die Bewerberbögen wurden verwaltungsseitig bereits darauf vorgeprüft, dass Personen ab-gelehnt wurden, die zum Beginn der Amtszeit am 01.01.2019 noch im Vermögensverfall, also der Insolvenz, sind. Zudem wurden Bewerber abgelehnt, die nicht im Gebiet der Hansestadt wohnen und somit hier nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Liste der Jugendschöffen 2019-2023/Männer

Liste der Jugendschöffinnen 2019-2023/Frauen

 


Beschlussvorschlag:

Die Aufnahme der in den beiden Anlagen genannten Männer und Frauen in den Vorschlag der Hansestadt Lüneburg zur Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin oder Jugendschöffe für die Amtsperiode 2019-2023 wird beschlossen.