Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Seit dem 10.01.2017 gilt die Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO). Die NRKVO ist für die Entschädigung der Hansestadt Lüneburg anstelle des Bundesreisekostengesetzes anzuwenden. Die Änderungen ergeben sich aus der beigefügten Änderungssatzung. Durchgängig wird auf die NRKVO verwiesen. Weitere Änderungen sind nicht vorgenommen worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:16,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Synopse - 13. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte 13. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg wird beschlossen.
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