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Vorlage - VO/7628/18-1  

 
 
Betreff: Entwicklung der weiterführenden Schulen nach Übernahme der Schulträgerschaft für die Stadtteile Häcklingen und Rettmer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Steinrücke, PiaBezüglich:
VO/7625/18
Federführend:DEZERNAT V Bearbeiter/-in: Steinrücke, Pia
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Schülerzahlen in der Hansestadt Lüneburg sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Ein weiterer Anstieg ist  aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl zu erwarten.

 

Ein deutlicher Trend beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schulen geht in Richtung IGS und Gymnasien.

 

Das Gymnasium Oedeme kann geregelt nicht alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Wiederholt ist es von daher in den vergangenen Jahren zum Losverfahren gekommen. Der Sachverhalt ist ausführlich in der  Vorlage VO/7625/18 dargestellt. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2018  mit einer Enthaltung der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, dass die Hansestadt zur Entlastung des Gymnasiums Oedeme die Schulträgerschaft für die Schülerinnen und Schüler aus den Ortschaften Häcklingen und Rettmer übernimmt.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 den Beschluss gefasst, die Kosten für jeweils einen weiteren Klassenzug am Johanneum und an der Her-derschule an die Hansestadt Lüneburg zu erstatten. Die erste Überschlagsberechnung hat einen Betrag in Höhe von 6,7 Mio. € ergeben.

 

Dies entspricht dem Inhalt der Gespräche, die noch im vergangenen Jahr auf Verwaltungsebene zwischen Stadt und Landkreis geführt wurden. 

 

Nach einer möglichen Beschlussfassung in der Ratssitzung und einer positiven Entscheidung durch die Landesschulbehörde soll die Änderung bereits zum kommenden Schuljahr greifen. Eine schnelle Umsetzung ist aufgrund der hohen Schülerzahlen am Gymnasium Oedeme dringend erforderlich. Es entspricht zudem dem Wunsch der Eltern, Klarheit über die Schulträgerschaft und somit Verlässlichkeit für ihre Kinder zu bekommen.

 

In den Folgejahren haben durch die Veränderung nachstehende Schülerinnen und Schüler zusätzlich einen Rechtsanspruch auf eine (gymnasiale) Beschulung in der Hansestadt:

 

Geburtenjahrgänge

16/17

15/16

14/15

13/14

12/13

11/12

10/11

09/10

08/09

07/08

 

Stadtteil Rettmer

24

34

28

29

43

28

33

34

31

18

Stadtteil Häcklingen

17

19

17

18

21

19

19

24

29

23

 

 

Die Hansestadt hat dazu eine angemessene Beschulung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

 

Neben der konkreten Unterbringung der o.g. Schülerinnen und Schüler gibt es den bundesweiten Trend, dass Eltern noch weiter zunehmend einen gymnasialen Bildungsweg für ihr Kind wünschen. Diese Entwicklung ist auch in Lüneburg zu beobachten.

 

Die Übergangsquote an die Gymnasien betrug zum Schuljahr 2017/2018  in der Hansestadt 51 %; dazu kamen noch die gymnasialen Schülerinnen und Schüler, die einen Platz an der IGS Kaltenmoor erhielten.

 

Es besteht also dringender Handlungsbedarf, das Angebot im gymnasialen Bereich in der Hansestadt Lüneburg zu erweitern.

 

Das Johanneum soll von daher um einen 6. Zug pro Jahrgang erweitert werden. 

 

Bei dem im vergangenen Jahr in Betrieb genommenen Neubau ist bereits eine bauliche Erweiterung vorgesehen. Zudem bietet auch die vorhandene Freifläche genügend Erweiterungsmöglichkeiten.

 

Da alle drei städtischen Gymnasien zum Schuljahr 2020/21 den 13. Jahrgang wieder neu aufnehmen müssen (G-9), ist auch die Situation zum Ausbau der Herderschule zu betrachten.

 

Eine weitere Option könnte sein, die Herderschule um einen 6. Zug zu erweitern.

 

Das Schulgebäude selbst bietet tatsächlich noch weitere Anbaumöglichkeiten, aber auch das Außengelände ist dort freier und kann nach entsprechender Prüfung dafür mitgenutzt werden. In diesem Zusammenhang sind auch die weitere Nutzung der Aula und die dafür bereits im Bildungsfonds II vorgesehenen finanziellen Mittel in den Blick zu nehmen.

 

Weiterer gymnasialer Bedarf in der Hansestadt kann mit der Einrichtung einer zweiten Integrierten Gesamtschule (IGS) im Stadtgebiet gedeckt werden.

 

Die IGS in Kaltenmoor erfreut sich großen Zuspruchs, regelmäßig müssen Schülerinnen und Schüler im Zuge des gesetzlich vorgesehenen Losverfahrens „weggelost“ werden. Wie man an der Entwicklung dieser Schule erkennen kann, greift das Prinzip der Durchlässigkeit sehr gut; die IGS in Kaltenmoor beantragt daher jetzt auch die 5-Zügigkeit in der Oberstufe (s. VO/7617/18). Das zeigt eindrücklich, dass die Chance, Kinder zum Abitur zu führen, die für eine andere Schulform eingeschätzt wurden, in dieser Schulform sehr hoch ist und überdies ohne Schulwechsel erfolgen kann.

 

Auch wird mit dem Prinzip der Durchlässigkeit vermieden, dass Kinder, welche auf dem Gymnasium nicht weiter beschult werden können, zu einer anderen Schulform „abgeschult“ werden müssen. Im Erleben der Kinder stellt dies einen traumatischen Einschnitt dar, der den Neustart in der anderen Schule erschwert und somit einen guten Bildungsverlauf gefährdet.

 

Die PISA-Sonderauswertung „Erfolgsfaktor Resilienz“ aus Januar 2018 kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass Kinder aus sogenannten bildungsfernen Haushalten heute resilienter sind als noch vor 10 Jahren und dadurch größere Teilhabechancen haben. Dies wird vor allem zurückgeführt auf eine gute soziale Durchmischung in den Schulen, welche in Gesamt- und Ganztagsschulen gegeben ist.

 

Die Schulform „Gesamtschule“ genießt auch bei den Erziehungsberechtigten hohes Ansehen. Bei der Elternabfrage vor Gründung der ersten Gesamtschule im Jahre 2008 haben 32 % für die Schulform IGS und 12 % für die Kooperierte Gesamtschule (Erläuterung: dreigliedriges Schulsystem „unter einem Dach“ mit verzahnten Unterrichtsformen) gestimmt.

 

Diesen „Vertrauensvorschuss“ hat die IGS Kaltenmoor von Beginn an bestätigt. Im Sommer 2018 wird der erste Abiturjahrgang die Schule verlassen.

 

Durch den zusätzlichen Zug am Johanneum würden (bis zu) 30 Schülerinnen und Schüler und durch eine 5-zügige IGS würden (bis zu) 45 Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung einen Platz bekommen.

 

Für den Ausbau zur IGS ist die OBS Christianischule der geeignete Standort.

 

Im Vergleich haben die beiden städtischen Oberschulen derzeit folgende Schülerzahlen:

 

 

 

Christianischule

 

 

Am Wasserturm

 

 

Schüler-

 

 

 

Schüler-

 

 

 

zahlen

Kl.

 

 

zahlen

Kl.

Klasse 5

 

67

3

Klasse 5

85

4

Klasse 6

 

76

4

Klasse 6

72

4

Klasse 7

 

74

3

Klasse 7

78

4

Klasse 8

 

95

4

Klasse 8

93

4

Klasse 9

 

102

5

Klasse 9

75

4

Klasse 10

 

101

5

Klasse 10

41

2

Sprachlernklassen

 

29

2

DAZ

 

26

2

Gesamt

 

544

26

gesamt

 

470

24

 

 

Die OBS Am Wasserturm scheidet hinsichtlich einer Entwicklung zur IGS aus. Die bestehende räumliche Situation mit teilweise kleinen Klassenräumen, die besondere Lage in der Innenstadt und die praktisch nicht mehr vorhandenen Möglichkeiten zur baulichen Erweiterung schließen weitere Überlegungen für eine 5-zügige IGS dort aus.

 

Alle baulichen Voraussetzungen und die erforderlichen Erweiterungsmöglichkeiten bestehen aber in der Schule auf dem Kreideberg. Der Gebäudebestand befindet sich in der Sanierung.

 

Die Schule hat in den Eingangsklassen seit einigen Jahren regelmäßig weniger Anwahl erhalten als die OBS Am Wasserturm. Somit bestehen hinsichtlich der Raumsituation noch Möglichkeiten, die im Zuge eines Aufwachsens der IGS im Gebäude bei gleichzeitiger Erweiterung für eine 5-Zügigkeit nutzbar wären.

 

Eine 5-Zügigkeit ist die angestrebte Größe für eine IGS, da nur dadurch ein ausreichendes Reservoir an Schüler und Schülerinnen vorhanden ist, späterhin eine gymnasiale Oberstufe einzurichten.

 

Bei der Zusammensetzung der Schülerschaft wird mit Hilfe einer Unterteilung in drei definierten Leistungsgruppen (A-C) sichergestellt, dass ein repräsentiver Querschnitt mit angemessenen Anteilen leistungsstärkerer und leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler im Aufnahmejahrgang Klasse 5 gebildet wird.

 

Zum laufenden Schuljahr hatte z.B. die IGS Kaltenmoor 171 Anmeldungen, bei noch 144 Plätzen.

 

Diese 144 Plätze wurden dann den drei Töpfen proportional zugeordnet:

 

Leistungsgruppe A mit 60 Anmeldungen = 35,1% = 51 Plätze

Leistungsgruppe B mit 56 Anmeldungen = 32,7% = 47 Plätze

Leistungsgruppe C mit 55 Anmeldungen = 32,2% = 46 Plätze

 

Die Grundregel zur Aufnahme an einer IGS ging bisher von 20% leistungsschwächerer Schülerschaft aus. Dies entsprach einem langjährigen Durchschnitt, als es noch Schullaufbahnemfehlungen (hier: Hauptschule) der Grundschulen gab. Die IGS Kaltenmoor weicht von diesem Maßstab ab und nimmt entsprechend mehr Schülerinnen und Schüler dieser Leistungsgruppe auf.

 

Gleiches wird auch für die neu zu gründende IGS auf dem Kreideberg gelten.

 

Damit wird sichergestellt, dass leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler gleichermaßen auf die Integrierte Gesamtschulen und auf die Oberschule am Wasserturm verteilt werden.

 

Mit der Planung einer neuen IGS könnten zwei weitere gymnasiale Züge geschaffen werden.

 

Die OBS Christianischule hat in den vergangenen Jahren (siehe Tabelle) regelmäßig 3- bis knapp 4-zügig aufgenommen, so dass 1,5 IGS-Klassen rechnerisch hinzugewonnen wären.

 

Die Christianischule bietet für eine aufwachsende IGS gute Startbedingungen. Derzeit verfügt die Schule über 27 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR). Eine IGS, zunächst noch im SEK I-Bereich mit den Klassen 5 bis 10 würde 30 AUR benötigen. Für den späteren Aufbau einer gymnasialen Oberstufe mit z.B. 3 Zügen in den Klassen 11 bis 13 kämen weitere 9 AUR hinzu. Daneben benötigt die Schule weitere Räume für den Fachunterricht und die  Anforderungen des IGS-Profils.

 

Eine weitere IGS in der Hansestadt wird auch zur Entspannung der Aufnahmesituation in den 5. Klassen an anderen städtischen Schulen beitragen. So müssen die OBS Am Wasserturm, die IGS in Kaltenmoor und meistens zwei der drei Gymnasien regelmäßig bis zur zulässigen Teilergrenze aufnehmen. Die Bereitstellung von mehr Schulplätzen entlastet die Klassengrößen und verbessert konkret die Unterrichtssituation in allen Schulen für die Schülerinnen und Schüler.

 

Am 10.01.2018 wurde die Situation um die weiterführenden Schulen in der Hansestadt und die Planungsabsichten mit allen Schulleitungen der weiterführenden Schulen besprochen.

 

Der früheste Start einer IGS auf dem Kreideberg könnte zum August 2019 sein. Es erfolgt dann ein langsames Hineinwachsen in die Räume der dann auslaufenden OBS Christianischule einschließlich der weiteren Gebäudeteile, die für eine vollausgebaute IGS erforderlich sind.

 

Für die Planung einer weiteren IGS ist vorgesehen, eine erneute Elternbefragung zum konkreten Bedarf und zur konzeptionellen Ausrichtung durchzuführen. Daraufhin soll eine Planungsgruppe zur Konzepterstellung und Umsetzung einer IGS eingerichtet werden mit dem Ziel, zum Schuljahr 2019/2020 die IGS einzuführen. In dieser Planungsgruppe sind Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter, die Schulleitungen der weiterführenden Schulen, die Schulausschussvorsitzende und ihre Stellvertreterin zu beteiligen. Für die Genehmigung der IGS ist die Landesschulbehörde zuständig. Von daher ist beabsichtigt, diese Planungsgruppe gemeinsam mit der Landesschulbehörde einzurichten.

 

Der im Schulausschuss am 06.02.2018 gefasste Beschlussvorschlag, zunächst eine Planungsgruppe zur Weiterentwicklung der Oberschule am Kreideberg einzurichten, die ergebnisoffen diskutiert und bis zum Jahresende ein Ergebnis vorlegt, bedeutet eine zeitliche Verzögerung von einem Jahr.

 

Eine solche zeitliche Verzögerung bedeutet, dass bereits in 2019 nicht mehr ausreichend Plätze für Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung zur Verfügung stehen. Aufgrund der dargestellten Ausgangssituation ist der Bedarf einer IGS ohnehin bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich.

 

Die im Ausschuss diskutierten Alternativen der Realschule und der Oberschule mit Gymnasialzweig scheiden aus.

 

Eine Oberschule mit Gymnasialzweig ist für die Bedarfe der Hansestadt die weniger geeignete Alternative, da sie die Durchlässigkeit zur Oberstufe nicht in der Form ermöglicht wie eine IGS. Hier hat die bestehende IGS in Lüneburg ihre Stärke bereits bewiesen.

 

Die Bereitschaft der Eltern, ein Schulkind mit möglicherweise gymnasialem Potential an einer Oberschule mit gymnasialem Zweig anzumelden, dürfte eher gering, da es im Übergang zur Oberstufe zu einem Wechsel auf einem Gymnasium kommen muss. Eine Oberschule mit gymnasialer Oberstufe ist nicht zulässig.

 

Auch eine Realschule würde den Bedarf an gymnasialen Plätzen nicht decken.  Die Einrichtung einer Realschule würde der bisherigen Schulentwicklungsplanung hin zu Oberschulen, Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien zuwider laufen. Mit der Neugründung einer Realschule würden die Beschulungsmöglichkeiten für Hauptschüler zudem eingeschränkt, was zu einer zusätzlichen Belastung und ungleichen Durchmischung in der Oberschule am Wasserturm führen würde.

 

Bei der Planung der IGS ist insbesondere die Oberschule am Wasserturm zu beteiligen. Sowohl an der Schule am Wasserturm als auch an den IGSen ist für eine angemessene soziale Mischung zu sorgen. Die Verteilung von Inklusionskinder auf diese bzw. auf alle Schulformen muss gleichmäßig und so erfolgen, dass die Oberschule entlastet wird.

 

Die Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter werden in die Planung mit eingebunden und beteiligt. An den weiteren Planungen ist auch der Landkreis Lüneburg zu beteiligen.

 

Nach einer grundsätzlichen Zustimmung der politischen Gremien der Hansestadt ist der genaue Ausbaubedarf für den Schulstandort auf dem Kreideberg zu ermitteln. Damit kann dann auch der konkrete Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit der Übernahme der Schulträgerschaft für die Schüler*innen aus den Ortschaften Häcklingen und Rettmer beziffert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 115

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Baukosten noch nicht ermittelt, aber über Bildungsfond II und Beteiligung Landkreis gesichert.

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

NeinX- Verhandlungen werden aber mit Landkreis Lüneburg geführt

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 


Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur Übernahme der entstehenden Mehrkosten in Höhe von mindestens 6,7 Mio. €, welche durch die Übertragung der Schulträgerschaft für Rettmer und Häcklingen entstehen, wird folgender Beschluss gefasst:

 

Im Rahmen der Wiedereinführung des 13.Jahrgangs (G-9) wird am Gymnasium Johanneum gleichzeitig eine 6-Zügigkeit dieser Schule hergestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für eine zweite Integrierte Gesamtschule (IGS) als Ganztagsschule (GTS) mit gymnasialer Oberstufe am Standort der OBS Christianischule zu treffen. Angestrebt wird, dass die IGS aufwachsend ab Klasse 5 ab dem Schuljahr 2019/20 beginnt.

 

Hierzu wird eine Elternbefragung zur konzeptionellen Ausrichtung durchgeführt und daraufhin eine Planungsgruppe eingerichtet unter Beteiligung von

-       Schulleitungen der weiterführenden Schulen

-       Elternvertreter

-       Schülervertreter

-       Schulausschussvorsitzende und stellv. Schulausschussvorsitzende

-       Landesschulbehörde

-       Hansestadt Lüneburg, Dezernat V.

 

Die Hansestadt Lüneburg tritt parallel in die erforderlichen Gespräche mit der Landesschulbehörde und dem Landkreis Lüneburg ein.

 

Weiterhin ist optional die Erweiterung der Herderschule um einen 6. Zug  zu prüfen.

 

Über den Fortgang ist regelmäßig im Schulausschuss bzw. in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung der Hansestadt zu berichten.

 

 

Stammbaum:
VO/7625/18   Schulträgerschaft für die Stadtteile Oedeme, Rettmer und Häcklingen   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/7628/18-1   Entwicklung der weiterführenden Schulen nach Übernahme der Schulträgerschaft für die Stadtteile Häcklingen und Rettmer   DEZERNAT V   Beschlussvorlage