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Vorlage - VO/7700/18  

 
 
Betreff: Bildung von Haushaltsresten aus dem Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Kipke
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Entscheidung
07.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Entsprechend dem Grundsatz der Jährlichkeit gelten Haushaltsermächtigungen grundsätzlich nur für ein Haushaltsjahr. Bei nicht voll ausgeschöpften Ansätzen gelten die verbliebenen Ermächtigungen als eingespart.

 

Bei längerfristigen Maßnahmen, insbesondere Investitionen, und zeitlichen Verzögerungen können jedoch Ermächtigungen übertragen werden, um erneute Veranschlagungen zu vermeiden.

 

Die Übertragbarkeit von Haushaltsermächtigungen ist im § 20 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) normiert. Demnach sind Haushaltsreste nur in begründeten Fällen und nur in der erforderlichen Höhe möglich.

 

Nach Eingang der Anträge durch die zuständigen Fachbereiche und Prüfung in der Kämmerei und Stadtkasse wurden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bisher investive Mittel (§ 20 Abs. 1 KomHKVO) und Mittel im Aufwandsbereich (§ 20 Abs. 2 KomHKVO) in Höhe von rund 35,7 Mio. EUR übertragen. Im Rahmen der Sitzung wird zum aktuellen Stand der Restebildung berichtet.

 

Nach Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.03.2018 wird der zu erstellende Rechenschaftsbericht die Bildung der Haushaltsausgabereste vollständig abbilden und insbesondere aussagekräftige Begründungen zu jeder Einzelmaßnahme aufführen. Dieser Teil des Rechenschaftsberichtes wird dem Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, umfassend vorgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 120 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 0,00 €

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: