Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7692/18  

 
 
Betreff: Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Vorberatung
07.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 117 Abs. 1 S.2 NKomVG entscheidet der Oberbürgermeister über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung.

 

Als Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurden in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg 25.000 EUR festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

Im Jahr 2017 wurden drei über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 53.200,00 EUR bereitgestellt. Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 0,00 €

c)  an Folgekosten:0,00 €

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenstellung_APL_ÜPL_HH 17 (12 KB)