Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Rahmen des Jahresabschlusses sind diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2017 hat im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von ca. 258 TEUR ausgewiesen. Gegenwärtig ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen (u.a. Rückstellungen) absehbar, dass in Übereinstimmung mit der Planung ein positives, siebenstelliges ordentliches Ergebnis erreicht wird. Die genaue Höhe steht nach Abschluss aller Buchungen am 31.03.2018 fest.
Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen und bilanziell zu berücksichtigen. So sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auch Rückstellungen gemäß § 45 KomHKVO für unterlassene Instandhaltungen bzw. sonstige Rückstellungen zu bilden, deren Deckung nicht mehr aus den entsprechenden Budgets erfolgen kann, sondern als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Gesamtdeckung bereit zu stellen sind.
Rückstellung für Kampfmittelbeseitigung (Sondierung von Blindgängern) EUR 25.000 Im Jahr 2016 wurde das durch die Hansestadt Lüneburg beauftragte Gutachten über die Erstellung einer Kampfmittelbelastungskarte für das Stadtgebiet fertig gestellt, aus welchem Verdachtspunkte ersichtlich sind, an denen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Blindgänger erwartet werden können. Aus dem Niedersächsischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung ergibt sich eine Verpflichtung, die Verdachtspunkte, welche eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, durch eine zugelassene Fachfirma durch ein spezielles Verfahren ausräumen bzw. bei Fund eines Blindgängers diesen räumen zu lassen. Im Jahr 2018 stehen für mögliche weitere Verdachtspunkte, nach den bisher durchgeführten Untersuchungen, zur Sondierung an, für die auf Grundlage der bereits entstandene Kosten mit einem Gesamtbedarf von EUR 25.000 für die Sondierung der verbleibenden Verdachtspunkte gerechnet werden kann. Zur Gewährleistung der Bombensondierungen ist eine Rückstellung in Höhe von EUR 25.000 zu bilden.
Rückstellung für aktuelle Steuerprüfungen EUR 1.809.600 Die Hansestadt Lüneburg erbringt eine Vielzahl von Leistungen von denen einige steuerrechtlich einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) begründen. Die BgA sind sowohl umsatzsteuerpflichtig als auch bei der Erzielung von Gewinnen zusätzlich körperschaftsteuer-, gewerbesteuer- und kapitalertragssteuerpflichtig.
Im Rahmen der Großbetriebsprüfung durch das Finanzamt Stade (Prüfungszeitraum 2012 – 2015) werden verschiedenste Leistungen, die einen BgA begründen können, geprüft und können im Zweifel eine rückwirkende Steuerpflicht ab dem Jahr 2012 zur Folge haben. Entsprechende Risiken (Steuer- und Zinszahlungen) sind durch die Rückstellung abzudecken. Da der Ausgang der Steuerprüfung zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden kann ist vorsorglich eine Rückstellung in Höhe von EUR 1.809.600 zu bilden.
Rückstellung im Bereich der Gebäudeunterhaltung EUR 192.000 Im Bereich der Gebäudewirtschaft und damit bei den ca. 180 von der Hansestadt Lüneburg bewirtschafteten Gebäuden ist es aufgrund des großen Sanierungsstaus, der Umsetzung von außerplanmäßigen Projekten und personeller Engpässe im Bereich 81 nicht möglich gewesen im Jahr 2017 den vollständigen Unterhaltungsbedarf an den Gebäuden zu erfüllen. U.a. folgende Maßnahmen sind in ihrer Umsetzung besonders dringlich: Herderschule; Erneuerung der Wasserverteilung KiTa Kaltenmoor; Behebung von Wasserschäden aufgrund einer Undichtigkeit im Dach Rathaus; Sanierung der Grundleitungen Es ist daher eine Rückstellung über EUR 192.000 für die benannten Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 zu bilden um die vorhandenen Rückstände aufzuholen und das städtische Vermögen zu erhalten.
Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 1.867.000 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 wurde anhand einer Ermittlung der Straßenzustände der Umfang der in den letzten Jahren unterlassenen Instandhaltung festgestellt und eine entsprechende Rückstellung gebildet. Der Maßnahmenkatalog notwendiger Unterhaltungsarbeiten und die Zustandsfeststellung der Bauwerke wird seitdem durch den Fachbereich 7, flankiert durch eine Straßendatenbank unter Berücksichtigung der Dringlichkeit anhand der Verkehrsbedeutung und der Nutzung durch den ÖPNV, fortlaufend aktualisiert und mit Prioritäten belegt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist u.a. bei den folgenden Straßenzügen und/oder Bauwerken eine dringende Instandhaltungsnotwendigkeit festzustellen:
Gesamtvolumen Straßenzüge: rd. EUR 1.532.000 u.a.:
Gesamtvolumen Brücken: rd. EUR 335.000, u.a.:
Es ist daher eine Rückstellung über EUR 1.867.000 für die benannten Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 zu bilden um die vorhandenen Rückstände aufzuholen und das städtische Vermögen zu erhalten.
Rückstellungen im Bereich der Radwegeunterhaltung EUR 485.000 In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 08. Dezember 2017 wurde durch den Fachbereich 7 eine Liste der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Radwege vorgestellt.
Die Sanierungsmaßnahmen sind aufgrund unterlassener Instandhaltung in den letzten Jahren notwendig. Es ist daher eine Rückstellung über EUR 485.000 für die im Verkehrsausschuss benannten Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 zu bilden um die vorhandenen Rückstände aufzuholen und das städtische Vermögen zu erhalten.
Deckungsvorschläge Die Deckung für die o.g. Sachverhalte kann nach Durchführung aller Buchungen und der Jahresabschlussarbeiten noch im Jahresergebnis 2017 bereitgestellt werden. In Höhe der benötigten Haushaltsmittel konnten in verschiedenen Teilhaushalten Minderaufwendungen erzielt werden, bzw. haben die Budgets aufgrund von Mehrerträgen oder Minderaufwendungen ein besseres Ergebnis erzielt als es die Haushaltsplanung vorsah. Diese Mittel werden nun als Gesamt-Deckungsmittel herangezogen. Für die o.g. überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 4.378.600 werden aus Mehrerträge im Bereich der Steuern (EUR 3.015.000) sowie Minderaufwendungen im Bereich Personal (EUR 1.000.000) sowie Zinsen für Liquiditätskredite (EUR 363.600) als Deckung herangezogen, die teilhaushaltsübergreifend veranschlagt und gebucht werden.
Bildung einer Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Parkraumbewirtschaftung EUR 493.000 Gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG können aus den Überschüssen einer Kommune Rücklagen für bestimmte Zwecke gebildet werden. Zur Umsetzung einer Sanierung des Stahlträgerwerks und der Fahrbahn, um eine entscheidende Verlängerung der Nutzungsdauer zu erzielen, werden für die Durchführung der Maßnahme Mittel aus dem Gewinn des BgA in die Rücklage in Höhe von EUR 493.000 überführt. Die Überführung in die Rücklage erfolgt in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften der Gewinnverwendung bei Betrieben gewerblicher Art (BgA).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 4.378.600,00 c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 für folgende Sachverhalte zugestimmt: Rückstellung für Kampfmittelbeseitigung EUR 25.000 Rückstellung für die aktuelle Steuerprüfungen EUR 1.809.600 Rückstellung im Bereich der Gebäudeunterhaltung EUR 192.000 Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 1.867.000 Rückstellungen im Bereich der Radwegeunterhaltung EUR 485.000
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 493.000 gem. § 123 NkomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme zu.
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