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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 173 „Kaltenmoor-Teil-/Projektplanungen“ für die in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilgeltungsbereiche aufzustellen. Der Teilgeltungsbereich 1 grenzt im Westen an die Kurt-Huber-Straße und umfasst eine Fläche von ca. 1.006 m². Der Teilgeltungsbereich 2 grenzt im Norden an die Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße und im Westen an die Graf-.von-Moltke-Straße. Der Teilgeltungsbereich 3 grenzt im Norden an den quartiersinternen Fußweg Julius-Leber-Straße und im Westen an den quartiersinternen Fußweg Graf-von-Moltke-Straße. Teilgeltungsbereich 2 umfasst eine Fläche von ca. 5.155 m², Teilgeltungsbereich 3 eine Fläche von ca. 2.185 m². Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung einer Baufläche für eine Arztpraxis im Teilgeltungsbereich 1, einer Baufläche für einen Kindergarten im Teilgeltungsbereich 2 sowie einer Nachverdichtungsmöglichkeit mit Wohnen und / oder sozialen Anlagen im Teilgeltungsbereich 3.
Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer Berichtigung angepasst. Daher ist ein Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich. Im bisherigen Verfahren wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, im Amtsblatt für den Landkreises Lüneburg und auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen in der Zeit vom 16.10.2017 bis einschließlich 10.11.2017 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange hatten in der Zeit vom 23.10.2017 bis 20.11.2017 ebenfalls Gelegenheit, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen. Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Die Teilgeltungsbereiche 1, 2 und 3 sind auf beigefügten Lageplänen, die Bestandteil der Beschlussvorlage sind, dargestellt. Weiterhin sind der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: Sachkonto 4271400/KS 61040 Produkt / Kostenträger: KT 51100104 Haushaltsjahr: 2018
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung, Entwurf des Bebauungsplans
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgende Beschlüsse:
Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
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