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Vorlage - VO/7635/18  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park", 2. Änderung
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Neumann
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 16.05.2017 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ eingeleitet.

Der Änderungsbereich liegt im östlichen Stadtgebiet Lüneburgs und gehört fast vollständig zum Stadtteil „Neu Hagen“. Lediglich die Flächen nördlich des Meisterweges gehören noch zum Stadtteil „Schützenplatz“. Um eine gesicherte Erschließung des Gebietes zu ermöglichen, soll eine Regenrückhalteanlage in der topografisch niedrigerer liegenden Grün- und Ausgleichsfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129 errichtet werden. Der Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“ setzt Wohn- und Mischgebiete, Erschließungsanlagen sowie Ausgleichsflächen auf der Fläche der ehemaligen Schlieffen-Kaserne fest.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 BauGB mit Umweltbericht aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird mit der 82. Änderung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von November 2016 bis Dezember 2016 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen.

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 08.06.2017 bis einschließlich 07.07.2017 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 15.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017 stattgefunden. Eine Veröffentlichung im Internet fand statt.

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.

 

Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.

In der Anlage ist der Geltungsbereich zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 21,5 ha.

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägung, Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (327 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 3 3 Abwägungsübersicht (655 KB)      
Anlage 4 4 B-Plan (3617 KB)      
Anlage 5 5 Begründung (1125 KB)      
Anlage 6 6 Umweltbericht (11742 KB)      
Anlage 7 7 UmweltberichtAnlageKarten (7421 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

1.Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

2.Der Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“, 2. Änderung wird gem. § 10

      BauGB als Satzung beschlossen.