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Vorlage - VO/7634/18  

 
 
Betreff: 82. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Hagenhauskoppel"
Abwägungsbeschluss
Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Neumann
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 16.05.2017 die 82. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Bezeichnung „Hagenhauskoppel“ eingeleitet.

Der Änderungsbereich liegt im östlichen Stadtgebiet Lüneburgs und gehört fast vollständig zum Stadtteil „Neu Hagen“. Lediglich die Flächen nördlich des  Meisterweges gehören noch zum Stadtteil „Schützenplatz“. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) vom 30.01.1981 der Hansestadt Lüneburg inklusive der 55. Änderung stellt für den Geltungsbereich der hier geplanten 82. Änderung des Flächennutzungsplans Grünflächen dar.

 

Der Änderungsbereich wird folgendermaßen abgegrenzt im Westen durch den Meisterweg,

im Norden durch die Bahn der OHE und die Industriebahn zum Hafen Lüneburg, im Osten durch die Ostumgehung (B4/B209), im Süden durch die Bebauung entlang der Hansestraße bzw. der Kindertagesstätte im ehemaligen Kasino und der Fläche eines Mischgebietes und eines Blockheizkraftwerkes. Im Süden liegt auch die Grünfläche des Stadtplatzes im Geltungsbereich.

In der Anlage ist der Geltungsbereich zeichnerisch dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 21,5 ha.

Durch die 82. Änderung werden in einem Teil der Flächen die Darstellung von Grünfläche in eine Darstellung als Landwirtschaftliche Fläche oder Wald geändert, die Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft entfallen und zusätzlich zu dem bestehenden Regenrückhaltebecken werden weitere Flächen für die Wasserwirtschaft dargestellt.

Die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden im weiteren Verfahrensablauf beschlossen und an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist der Entwurf der 82. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Stadtplanung nebst Begründung und Umweltbericht ausgelegt wurde und von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Eine Veröffentlichung im Internet fand statt.

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.

 

Die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im weiteren Verfahren dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.

 

Aufgrund der Novellierung des BauGB im Jahr 2017 wird es erforderlich gemäß § 6 a BauGB den Flächennutzungsplan mit allen Änderungen ins Internet einzustellen. Um dies erfüllen zu können, ist es notwendig, den Flächennutzungsplan in der zuletzt geänderten Fassung auf der aktuellen Plangrundlage des allgemeinen Liegenschaftskataster neu bekannt zu machen. Die Neubekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg, der wirksame Flächennutzungsplan wird danach über die Homepage der Hansestadt Lüneburg in das Internet eingestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung, Pläne

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (317 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 3 3 Abwägungsübersicht (210 KB)      
Anlage 6 4 Änderungsbereich (753 KB)      
Anlage 5 5 82_Änderung Hagenhauskoppe (723 KB)      
Anlage 4 6 Begründung (588 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die im Rahmen der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Hagenhauskoppel“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise beschlossen.

 

  1. Der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Hagenhauskoppel“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist in der Fassung, die er durch die 82. Änderung erhält, neu bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den wirksamen Flächennutzungsplan einschließlich aller Änderungen gemäß § 6a BauGB in das Internet einzustellen.