Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 16.05.2017 die 82. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Bezeichnung „Hagenhauskoppel“ eingeleitet. Der Änderungsbereich liegt im östlichen Stadtgebiet Lüneburgs und gehört fast vollständig zum Stadtteil „Neu Hagen“. Lediglich die Flächen nördlich des Meisterweges gehören noch zum Stadtteil „Schützenplatz“. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) vom 30.01.1981 der Hansestadt Lüneburg inklusive der 55. Änderung stellt für den Geltungsbereich der hier geplanten 82. Änderung des Flächennutzungsplans Grünflächen dar.
Der Änderungsbereich wird folgendermaßen abgegrenzt im Westen durch den Meisterweg, im Norden durch die Bahn der OHE und die Industriebahn zum Hafen Lüneburg, im Osten durch die Ostumgehung (B4/B209), im Süden durch die Bebauung entlang der Hansestraße bzw. der Kindertagesstätte im ehemaligen Kasino und der Fläche eines Mischgebietes und eines Blockheizkraftwerkes. Im Süden liegt auch die Grünfläche des Stadtplatzes im Geltungsbereich. In der Anlage ist der Geltungsbereich zeichnerisch dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 21,5 ha. Durch die 82. Änderung werden in einem Teil der Flächen die Darstellung von Grünfläche in eine Darstellung als Landwirtschaftliche Fläche oder Wald geändert, die Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft entfallen und zusätzlich zu dem bestehenden Regenrückhaltebecken werden weitere Flächen für die Wasserwirtschaft dargestellt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden im weiteren Verfahrensablauf beschlossen und an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist der Entwurf der 82. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Stadtplanung nebst Begründung und Umweltbericht ausgelegt wurde und von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Eine Veröffentlichung im Internet fand statt. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.
Die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im weiteren Verfahren dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.
Aufgrund der Novellierung des BauGB im Jahr 2017 wird es erforderlich gemäß § 6 a BauGB den Flächennutzungsplan mit allen Änderungen ins Internet einzustellen. Um dies erfüllen zu können, ist es notwendig, den Flächennutzungsplan in der zuletzt geänderten Fassung auf der aktuellen Plangrundlage des allgemeinen Liegenschaftskataster neu bekannt zu machen. Die Neubekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg, der wirksame Flächennutzungsplan wird danach über die Homepage der Hansestadt Lüneburg in das Internet eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung, Pläne
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
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