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Sachverhalt: Das Gymnasium Oedeme erfreut sich starker Beliebheit, so dass regelmäßig Schüler*innen nicht angenommen werden können, da mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen. Bisher ist es zu Losverfahren gekommen. Da es sich um ein Gymnasium des Landkreises handelt, wurden Kinder aus der Fläche des Landkreises wohnen, bevorzugt aufgenommen und nur Kinder, die auf dem Gebiet der Hansestadt wohnen, wurden als sogenannte auswärtige Schüler*innen in das Losverfahren genommen. Dabei haben auch zum Schuljahr 2017/2018 mehrere Kinder aus der Hansestadt keinen Platz am Gymnasium Oedeme erhalten. Hiergegen haben Eltern vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wurde dem Kläger Recht gegeben. Das Gymnasium Oedeme wurde in der Klasse 5 daraufhin einmalig achtzügig gestartet.
Zur Geschichte: Mit Wirkung vom 01. Januar 1976 wurde die Schulträgerschaft für die Schulformen der Sekundarstufe I und II mit Ausnahme der Sonderschule Oedeme und der Berufsbildenden Schulen auf die Hansestadt übertragen. Als weitere Ausnahme wurde das Gebiet, welches damals Einzugsbereich von Lüneburg-Oedeme war, von dieser Regelung ausgeschlossen. Die genauen Gebietsgrenzen sollten von den Beteiligten bis zum 01. Juli 1976 festgelegt und bekannt gegeben werden. Dies ist nicht erfolgt. Die genauen Grenzen lassen sich auch nach Aktenlage nicht rekonstruieren. Als Anhaltspunkte für diese Grenzen hat daher das Gericht die Stadteile Häcklingen, Rettmer und Oedeme herangezogen, weil diese erst zum 01. März 1974 an die Hansestadt übergingen. Zuvor befanden sich diese Stadteile auf dem Gebiet des Landkreises und lagen somit im Einzugsbereich des Schulzentrums Oedeme.
Abschließend hat das Verwaltungsgericht damit festgestellt, dass für die Stadtteile Häcklingen, Rettmer und Oedeme der Landkreis Lüneburg der Schulträger für die weiterführenden Schulen ist.
Somit sind die Schüler*innen aus diesen Stadtteilen für das Schulzentrum Oedeme gleichrangig zu den Kindern aus der Fläche des Landkreises Lüneburg zu behandeln. Im Umkehrschluss bedeutet dieses aber auch, dass sie in den Schulen der Hansestadt nachrangig zu behandeln sind und keinen Anspruch auf einen Schulplatz im Bereich der Schulträgerschaft der Hansestadt haben. Für ein Losverfahren bedeutet dies, dass neben den oben genannten Schüler*innen auch Schüler*innen aus der Fläche des Landkreises im Lostopf „landen“ und somit ggfs. noch weitere Wege zur Schule in Kauf nehmen müssen.
Die Übergangsquote an die Gymnasien beträgt aktuell über 50%, an den für das Gymnasium Oedeme relevanten Grundschulen sogar 57%.
Die Ressourcen an den Gymnasien in der Hansestadt sind ebenfalls knapp.
In Hansestadt und Landkreis Lüneburg bestehen aktuell 840 Gymnasialplätze.
In Bleckede und Scharnebeck bestehen Kapazitäten jeweils für einen weiteren Zug, wobei ein weiterer Zug am Gymnasium Scharnebeck abhängig von den Zügen der Oberschule ist.
Für das Schuljahr 2017/2018 wurden 862 Kinder am Gymnasium angemeldet. Neben den knappen Ressourcen verteilen sich die Schüler*innen auch nicht gleichmäßig auf die Plätze; so sind insbesondere freie Plätze in Bleckede zu finden. Zudem sind die Klassen bei 870 Plätzen auch bis zur möglichen Teilergrenze von 30 Schüler*innen gefüllt.
Würde die aktuelle Regelung weiter bestehen und alle möglichen Kinder sich am Gymnasium Oedeme anmelden, würde sich folgende Situation ergeben:
Die Arbeitsgruppe „Schulentwicklungsplanung“ des Landkreises Lüneburg geht von einer zukünftigen Sechs-Zügigkeit des Gymnasium Oedeme aus und hat deshalb der Hansestadt empfohlen, die Schulträgerschaft für die Stadtteile Häcklingen und Rettmer zu übernehmen. Die Schulträgerschaft für Oedeme soll beim Landkreis verbleiben, um den Kindern im unmittelbaren Umfeld des Schulzentrums einen vorrangigen Zutritt zum Gymnasium zu ermöglichen.
Die Anzahl der Schüler*innen würde sich wie folgt verändern:
Bei einem sechszügigen Gymnasium stehen 180 Plätze zur Verfügung. Die Erfahrung zeigt, dass ca. 15 Kinder aus der Samtgemeinde Amelinghausen das Gymnasium Salzhausen besuchen, Kinder aus Deutsch Evern an der Wilhelm-Raabe-Schule angemeldet werden sowie dass weitere Kinder die IGS Embsen oder ein Privat-Gymnasium besuchen. Es ist daher davon auszugehen, dass eine Sechs-Zügigkeit ohne Losverfahren erreicht werden kann.
Die Übernahme der Schulträgerschaft für die Schüler*innen aus Rettmer und Häcklingen ist von der Hansestadt zu beantragen. Der Schulausschuss des Landkreises Lüneburg hat sich in seiner Sitzung am 16.01.2018 dem vorstehenden Sachverhalt befasst und den Beschluss gefasst, dass der Landkreis das rechtlich erforderliche Benehmen herstellt, sobald die Hansestadt bei der Landesschulbehörde den Antrag nach § 103 Abs. 3 NSchG stellt, die Schulträgerschaft für die beiden Ortschaften zu übernehmen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die auf die Hansestadt zukommenden Mehrkosten für die erforderlichen Ausbaumaßnahmen zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:75,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: erste Schätzung 6,7 Mio c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja NeinX Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Kosten werden vom Landkreis gegenfinanziert. Anlage/n: Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt gemäß § 103 Abs. 3 NSchG bei der Landesschulbehörde den Antrag zu stellen, die Schulträgerschaft für die Schüler*innen aus den Ortschaften Rettmer und Häcklingen vom Landkreis Lüneburg zu übernehmen.
Mit dem Landkreis Lüneburg ist darüber zu verhandeln, wie ein angemessener Ausgleich über die damit verbundenen Mehrkosten für die erforderlichen Ausbaumaßnahmen erfolgen kann.
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