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Vorlage - VO/7620/18  

 
 
Betreff: Vertretung des Schulträgers bei der Auswahlkommission des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Besetzung von Schulleiterstellen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mehl
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
06.02.2018 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Das Besetzungsverfahren für Schulleitungsstellen ist in mehrere Phasen untergliedert.

 

Nach Ausschreibung der Stelle im Schulverwaltungsblatt und Ablauf der Bewerbungsfrist, wird gem. §45 NSchG sowohl der Schule, wie auch dem Schulträger ein Beteiligungsrecht im Stellenbesetzungsverfahren eingeräumt.

Die Bewerber werden benannt und es wird eine Frist von ca. acht Wochen gegeben, in der sich der Schulvorstand und parallel dazu auch der Schulträger sich ein Bild dieser Bewerber machen kann, um einen eigenen Besetzungsvorschlag zu unterbreiten. 

 

Für die Hansestadt Lüneburg bedeutet das, dass sich die Bewerber im Schulausschuss vorstellen. Nach Befragung der Bewerber und Beratung in nicht-öffentlicher Sitzung wird ein Bewerber vorgeschlagen, der dann vom Verwaltungsausschuss als Besetzungsvorschlag des Schulträgers bestätigt und beschlossen wird.

 

Die Besetzungsvorschläge von Schule und Schulträger werden an das Niedersächsische Kultusministerium zurück gemeldet und fließen dort in das weitere Auswahlverfahren ein. Weitere Gesichtspunkte im Auswahlverfahren sind u.a. der Werdegang und auch die Beurteilungen der Bewerber.

 

Nach Abschluss des Beurteilungsverfahrens tagt gem. Nr. 2 des Erlasses „Regelungen zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter vom 22.09.2010 (SVBl 11/2010) eine Auswahlkommission, mit dem Ziel dem Kultusministerium einen Auswahlvorschlag zur Besetzung der Stelle vorzulegen.

 

Dieser Auswahlkommission gehört neben Vertretern des Kultusministeriums auch ein Vertreter des Schulträgers an.

Um hier zukünftig verlässlich einen Vertreter des Schulträgers zu dieser Kommission entsenden zu können, wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:

 

Grundsätzlich wechseln sich die/der Schulausschussvorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende zur Teilnahme an der Auswahlkommission des Kultusministeriums ab oder tauschen im Einzelfall nach Absprache untereinander. Sofern beide Personen den Termin nicht wahrnehmen können, wird der/die Sozialdezernent/in als Vertreter/in des Schulträgers entsandt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:75,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine

c)  an Folgekosten:  evtl. Reisekosten, aber nicht näher zu beziffern

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

JaX

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 


Beschlussvorschlag:

Als Vertretung des Schulträgers Hansestadt Lüneburg bei der Auswahlkommission des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Besetzung von Schulleitungsstellen wechseln sich der/die Schulausschussvorsitzende mit dem/der Stellvertreter/in ab oder besprechen einen Tausch im Einzelfall. Sollten beide Personen nicht können, wird der Schulträger durch die/den Sozialdezernentin/en vertreten.