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Sachverhalt: Für die am Ochtmisser Kirchsteig befindlichen Container-Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende hat der Verwaltungsausschuss am 29.07.2014 (Bauausschuss am 21.07.2014) die Einleitung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel der Planung war die Vorbereitung der Flächen zur Errichtung von Unterkünften für Asylbewerber. Zwischenzeitlich wurden die Voraussetzungen für eine planungsrechtliche Zulässigkeit von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende im Baugesetzbuch (BauGB) erleichtert, sodass die Unterkünfte auch ohne Weiterführung des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung errichtet werden konnten. Da die Zahl der Zufluchtsuchenden inzwischen gesunken ist, sollen nun die bestehenden Containeranlagen in Teilen als Kindertagesstätte umgenutzt werden. Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (im Parallelverfahren). Da die ursprünglich geplante Darstellung (Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung soziale Einrichtungen) dieselbe bleibt, kann die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes fortgeführt und im nächsten Schritt eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden. Der Geltungsbereich grenzt östlich an das Straßengrundstück des Ochtmisser Kirchsteigs, nördlich an eine landwirtschaftliche Fläche (Acker) und südlich und westlich an den bestehenden Birkenwald. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt bisher öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sportplatz, Spielplatz, Bolzplatz (Ballspielplatz) und Tennisplatz dar. Südlich an diesen Änderungsbereich angrenzend ist eine Straße (Querspange zwischen Ochtmisser Kirchsteig und Am Wienebütteler Weg) dargestellt. Nördlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Der Änderungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha. Die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt. Anfallende Kosten für die Planung, Begleitung und erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen des Planverfahrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400/61040 Produkt / Kostenträger: 51100104 Haushaltsjahr: 2018
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzu- führen.
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