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Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH wird der Wirtschaftsplan 2018 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisungen zu versehen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 23.11.2017 den von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.
Das Jahresergebnis 2018 ist mit einem Jahresüberschuss von 122.336 € geplant bei Gesamterlösen von 5.852.362 €.
Der Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH ist im Fusionsvertrag zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg geregelt (VO/2830/08) und wird auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes verhandelt.
Die Verwaltung schlägt vor, den städtischen Zuschuss für das Jahr 2018 auf Basis des Vorjahres (gesamt 430.000 €) festzulegen. Der städtische Zuschussanteil von 50% beträgt für 2018 somit 215.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten: keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: 215.000 JaX Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 27100102 Haushaltsjahr: 2018
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Wirtschaftsplan 2018
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2018 zuzustimmen.
Der städtische Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH für 2018 beträgt 215.000 €.
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