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Vorlage - VO/7538/17  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushalt 2018; Teilhaushalt Bildung und Betreuung (Schulen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 50 - Service und Finanzen
Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
05.12.2017 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der zum Haushaltsjahr 2018 vorliegende Haushaltsplan-Entwurf wurde nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt. Er enthält neben den Planzahlen des Vorjahres 2017 auch das Rechnungsergebnis 2016 und erlaubt damit einen Vergleich mit den Ist-Daten des Vorvorjahres.

 

Der Haushaltsplan umfasst insgesamt 25 Teilhaushalte, von denen 5 Teilhaushalte dem Fachbereich 5 -Soziales und Bildung- zugeordnet sind. Innerhalb des Fachbereichs bildet der Teilhaushalt 53000 das Aufgabenfeld des Bereichs Bildung ab.

Mit Ausnahme der Produkte 421001 Förderung des Sports und 424001 Sportstätten und Bäder werden alle Produkte durch den Schulausschuss beraten.  

 

Der Teilhaushalt Bildung 53000 umfasst folgende Produkte:

 

Produkt 211001Grundschulen

Produkt 216001Oberschulen

Produkt 217001Gymnasien

Produkt 218001Gesamtschulen

Produkt 221001Förderschulen

Produkt 243001Sonstige schulische Aufgaben

Produkt 244001Kreisschulbaukasse

 

In der Sitzung werden zur laufenden Entwicklung dieser Produkte nähere Erläuterungen gegeben.

 

Die von der Hansestadt den Schulen innerhalb des Ergebnishaushaltes zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen der Verbesserung der pädagogischen Lernsituation an den 18 Schulen der Hansestadt.

 

Es werden im Rahmen eigener Budgetverantwortung den Schulen Pauschalmittel für

die Unterhaltung des beweglichen Vermögens (4221),

die Beschaffung beweglicher Vermögensgegenstände bis 1.190,- € (4222)

die Beschaffung von Lehr- und Lernmittel (4271)

           und die Geschäftsaufwendungen (4431)

 

vom Schulträger bereit gestellt.

Über die Verwendung wird haushaltsjahrübergreifend meist zu Beginn des Schuljahres in den Gremien der Schulen eigenverantwortlich entschieden.

 

Dazu hatte die Hansestadt bereits im Jahre 2007 beschlossen, die Pauschalen für Lehr- und Lernmittel und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens um 5 % und ab 2008 jährlich um 2 % bezogen auf das jeweilige Vorjahr zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass diese Pauschalmittel jährlich der jeweilig aktuellen Schülerzahl angepasst werden.

 

Diese Entscheidung erbrachte eine wirksame Sicherung der Unterrichtssituation in den städtischen Schulen und genießt hohe Akzeptanz bei den Lehrkräften und Eltern.

 

Die Schulverwaltung benötigt zudem u.a. für den laufenden Betrieb die Haushaltsmittel für Schwimmunterricht, Schülertransport zu den verschiedenen Sporthallen, dem Freibad und dem Hallenbad, für Kochunterricht, für das SCHUBZ und insbesondere für die „sonstigen Zuschüsse“.

 

Diese sind unter Produkt 211001 Grundschulen 2.06 – 4318 erfasst als Mittel für die Bezuschussung der Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung von Grundschülern (z.B. ÜMI oder KINAMI) und der Unterstützung der pädagogischen Angebote in Ganztagsschulen (GTS).

Die Ganztagsschulen werden durch die Erlasslage seit dem 01.08.2014 vom Land Niedersachsen in weit stärkerer Weise als zuvor gefördert. Allerdings zeigt es sich, dass die Landesmittel nicht vollständig den tatsächlichen Bedarf der Schulen abdecken. So ist es den Schulen in der Regel nur möglich an drei von fünf Wochentagen ein Ganztagesangebot anzubieten. Viele Eltern benötigen aber ein sicheres Bildungs- und Betreuungsangebot an fünf Tagen. Hier schaffen die Einrichtungen der Nachmittagsbetreuung bzw. der Randzeitenbetreuung an GTS die notwendige zeitliche Absicherung.

 

Deutlich im Trend liegt dabei die Erwartung der Eltern von Erstklässlern, dass die Grundschule die ganztägige Betreuung, wie es die Familien aus Kindertagesstätte gewohnt sind, fortsetzt.

Dieses erfordert neben dem Ausbau von Ganztagsschulen auch die Erhöhung der Platzangebote in den Betreuungseinrichtungen, so dass eine Verringerung des städtischen Mitteleinsatzes zunächst nicht abzusehen ist.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Ansatz der „sonstigen Zuschüsse“ auf 788.000,- € für das HHJ 2018 zu erhöhen. 

 

Zur besonderen Unterstützung von Ganztags-Grundschulen beabsichtigt die Hansestadt, beginnend ab dem Schuljahr 2018/19, Koordinatoren für den Ganztag auf Halbtagsstellen (bei mindestens Dreizügigkeit) in den Schulen einzusetzen. Mit dieser Maßnahme soll die Schulleitung als Verantwortliche für den Ganztag entlastet und die Qualität der Arbeit in der GTS gestärkt werden. Die genauere inhaltliche Ausgestaltung dieser Stellen wird in Abstimmung mit den Schulleitungen festgelegt. Die erforderlichen HH-Mittel sind unter Produkt 211001 Grundschulen 2.01 – 4010 bei den allgemeinen Personalkosten der Schulverwaltung mit erfasst.

 

Einen weiteren wichtigen Faktor innerhalb des Teilhaushaltes Bildung stellen die investiven Vorhaben des Finanzhaushaltes dar.  Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Bildungsfonds II, der insbesondere den Ausbau städtischer Schulen zu Ganztagsschulen in den kommenden Jahren sichert und weitere investive Vorhaben in den Schulen und Kitas beinhaltet. Neben den diversen baulichen Vorhaben in Schulen sind erstmalig auch Mittel für die Verbesserung der IT-Ausstattung (jährlich 300.000,- €) und für die Ausstattung/Möblierung der Schulen (jährlich 200.000,- €)  vorgesehen. Hier werden auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „EDV in Schulen“ einfließen.

Alle investiven Vorhaben werden in der Sitzung vorgestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:80,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

Die Ausgaben entsprechen den im Teilhaushalt festgelegten Ansätzen, die pauschale Erhöhung um 2% macht unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzaheln eine Summe von  700,- € aus.

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n

 

-          Teilhaushalt Bildung 53000

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilhaushalt Bildung 53000 (138 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Haushalt 2018 für den Teilhaushalt 53000  zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Schulausschuss empfiehlt, dass auch im Haushaltsjahr 2018 eine Anhebung der Pauschalen für Lehr- und Lernmittel und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens um 2 % erfolgt.