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Vorlage - VO/0766/03  

 
 
Betreff: Anpassung der Benutzungsentgelte für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:alter Bereich 53 - Kitas und sonst. Einr. der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
27.10.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
09.12.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1    Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Stadt Lüneburg für die Kindertagesstätten in der Ursprungsfassung vom 21.07.1994 wurde zuletzt am im Jahre1998 geändert. Durch Beschluss des Rates vom 25.06.1998 wurde bis zum Kindergartenjahr 2001/2002 eine kontinuierliche Entgeltanpassung um jeweils 2 % jährlich festgelegt. Im Kita-Jahr 2002/2003 wurde eine erneute Anpassung der Entgelte nicht vorgesehen als Ausgleich für die in diesem Jahr beschlossene Erhöhung der Gruppenstärken von 22 auf 23 Kinder im Regelbereich.

 

       Im Rahmen von Beratungen über das Haushaltskonsolidierungsprogramm wurde Ende 2002 vorgesehen, die kontinuierliche Entgeltanpassung ab Kindergartenjahr 2003/04 wieder aufzunehmen.

 

       Die Höhe der bereits diskutierten Anpassung von 2 % sollte auf jeden Fall bestehen bleiben. Der aus Elternbeiträgen resultierende Deckungsgrad betrug bezogen auf das Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2002 = 18,88 %. Der Haushalt 2003 wird dieser Deckungsgrad auf 18,35 % zurückgehen. Um einen weiteren Rückgang im Jahr 2004 aufzufangen, ist die Erhöhung um 2 % erforderlich. Die Mehreinnahmen hieraus werden in absoluten Zahlen voraussichtlich ca. 27.000 € betragen.

 

       Von der prozentualen Anpassung zum 01.01.2004 betroffen sind neben den Staffelbeiträgen auch die Entgelte für Früh- und Spätdienste und die Entgelte für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung.

 

       Mit der Anpassung ist gleichzeitig eine "Glättung" der Entgeltbeträge, die noch aus der Euro-Umstellung resultieren, nach mathematischen Gesichtspunkten (d.h. Auf- und Abrundung) vorzunehmen. Diese "Glättung" gilt auch für die Anrechnung der Freibeträge nach § 6 der Benutzungsordnung.

 

        Die neuen Entgeltsätze ab 01.01.2004 ergeben sich aus der dieser Vorlage beigefügten Anlage.

 

 

2.    Mit Umsetzung der anderen strukturellen Veränderungsmaßnahmen ist die derzeit sehr stark in Anspruch genommene Randzeitenbetreuung unbedingt zurückzu"fahren". Dies gilt umso mehr, als dieser Bereich derzeit hochdefizitär ist. Der Kostendeckungsgrad dieses Angebots beträgt z. Z. unter 10 %. Hier ist mit dem nächsten Kindergartenjahr Anpassung erforderlich, die zumindest den Kostendeckungsgrad der übrigen Betreuungsform erreichen lässt. Der derzeitige Monatsbeitrag von 5,62 € wäre damit ab 01.08.04 zumindest auf 10 € anzuheben.

 

       Die Entgeltsätze ab 01.08.2004 und für die folgenden Kindergartenjahre 2005/2006 und 2006/2007 ergeben sich ebenfalls aus der Anlage.

 

 

3.   Im Zusammenhang mit der Änderung der Entgeltsätze ist auch die folgende redaktionelle Änderung der Benutzungsordnung im § 6 vorzunehmen, die in der Vergangenheit in einigen Fällen zu Missverständnissen Anlass gegeben hat. Insbesondere wurde in Einzelfällen davon ausgegangen, dass neben den  bereits durch Werbungskosten verminderten Einkünften nach dem Einkommenssteuergesetz nochmals die Freibeträge des § 6 der Benutzungsordnung abgesetzt werden können. Zur Klarstellung muss daher die Begriffsbezeichnung "Einkünfte" und der Hinweis auf die einkommenssteuerrechtliche Begriffsdefinition verzichtet werden.

 

·         § 6, Satz 2 erhält die Fassung: "Beitragspflichtiges Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe aller Einnahmen der Sorgeberechtigten."

 

·         In § 6, Satz 5 werden die Worte  "Einkünfte der Sorgeberechtigten ( § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).." durch die Worte "Summe aller Einnahmen der Sorgeberechtigten...." ersetzt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 120 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen: 3000 €

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja X

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen: 27 000 € jährlich

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Stufenerhöhung Kita-Entgelte ab 2004

Ratsbeschluss zum Haushaltskonsolidierungskonzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 (161 KB) PDF-Dokument (165 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2 (104 KB) PDF-Dokument (48 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Benutzungs und Entgeltordnung der Stadt Lüneburg für die Kindertagesstätten in der zuletzt gültigen Änderungsfassung vom 25.06.1998 wird  ab 01.01.2004 im Wortlaut des § 6 Satz 2 und 5 entsprechend der o. a. Teilziffer 3 geändert.

 

2.       Die Entgeltsätze des § 5 sowie die Freibeträge des §  6 und die Ermäßigungssatz nach § 9 Abs. 2 werden ab 01.01.2004 wie in der Anlage 1 dargestellt verändert.

 

3.       Die Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2004 wie in der Anlage 1 dargestellt verändert.

 

4.       Die Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2005 wie in der Anlage 1 dargestellt verändert.

 

5.       Die Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2006 wie in der Anlage 1 dargestellt verändert.