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Vorlage - VO/7495/17  

 
 
Betreff: Private Ladesäulen für E-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kunz, Andrea
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:03 N Koordinierungsstelle für nachhaltige Entwicklung
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  03 - Steuerung und Service
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
23.01.2018 
Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg setzt sich für eine umwelt- und klimafreundliche sowie nachhaltige Mobilität ein. Aus diesem Grunde wurde bereits die Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) im Juli 2016 (VO/6601/16) angepasst, in der eine Befreiung für elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Parkgebühr in den Straßen Hinter der Bardowicker Mauer, Reitende-Diener-Straße und den Parkplatz Marienplatz festgehalten wurde.

 

Ergänzend wurde auf dem Marienplatz von der Avacon Natur GmbH eine Ladesäule installiert. Die Avacon Natur GmbH erhielt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis nach § 3 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) in Verbindung mit § 18 Abs. 2 des Nds. Straßengesetzes (NStrG). Durch die Ladesäule stehen 2 Stellplätze zum Aufladen für E-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung und können für bis zu 2 Stunden unter Auslegen der Parkscheibe während des Ladevorgangs genutzt werden.

 

Auch Unternehmen und Privatpersonen setzen sich vermehrt für eine umweltfreundliche und nachhaltige Entwicklung im Bereich der Mobilität ein. Es stellt sich deshalb zunehmend die Frage nach der zukünftigen Handhabung von Anträgen zu Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum.

 

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum auch künftig nach entsprechender Antragstellung über eine Sondernutzungserlaubnis, zu stellen beim Bereich Ordnung, errichtet werden, wobei eine Strategie für den Aufbau von Ladeinfrastruktur auch Gegenstand des in Arbeit befindlichen Elektromobilitäts-Konzeptes für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg sein wird.

 

Für die Erteilung der Erlaubnis ist es aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, dass die entsprechenden Ladepunkte auch weiterhin uneingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben, also keine Vorteile / Privilegierungen für die privaten Antragsteller / Auftraggeber entstehen.

Vor dem Hintergrund begrenzten Parkraums und derzeit noch freien Kapazitäten an vorhandenen Ladesäulen sollte als weitere Voraussetzung für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ein konkreter Bedarf für eine Ladesäule nachgewiesen werden können.

 

Der in der Anlage beigefügte Antrag auf Errichtung einer Ladesäule für E-Fahrzeuge auf dem öffentlichen Parkplatz Neue Sülze ist aus den genannten Voraussetzungen abzulehnen, da in diesem Bereich ein erheblicher Parkdruck besteht und sich in unmittelbarer Nähe auf dem Marienplatz 2 Stellplätze mit Lademöglichkeiten befinden, die derzeit noch über ausreichende Kapazitäten für weitere Ladevorgänge verfügen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:                                                            100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Antrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag (1219 KB) PDF-Dokument (341 KB)    

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zum Umgang mit Anträgen auf Errichtung von Ladesäulen für E-Fahrzeuge zu.