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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung des Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 169 „Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße“ beschlossen. Des Weiteren wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, für das stadtbildprägende Eckgrundstück am Stadtring eine sich in die Umgebung einfügende Neubebauung zu ermöglichen und hierzu die Berücksichtigung der besonderen städtebaulichen Anforderungen an die Nutzung, die Gebäudekubatur und Gestaltung planungsrechtlich abzusichern.
Nach der Abstimmung der städtebaulichen Vorgaben hat der Investor Planungsbüros mit der hochbaulichen und der bauleitplanerischen Aufgabenstellung beauftragt. Die nun vorliegenden Planungsentwürfe für eine bedarfsorientierte allgemeine Wohnnutzung sollen ausführlich im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vom Architekten und der Bauverwaltung vorgestellt und dann beraten werden, damit die im Ausschuss bereits beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zeitnah durchgeführt werden kann.
Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche ein Besonderes Wohngebiet (WB) dar. Da der Bebauungsplan damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, wird dessen Berichtigung nicht erforderlich.
Der genaue Geltungsbereich ist als Anlage beigefügt. Er umfasst eine Fläche von ca. 2.500 m².
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Kosten trägt der Vorhabenträger c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich
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