Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Sportplatzanlage des VfL Lüneburg e.V. am Sültenweg wird seit dem Sommer 2017 auch von der 1. Herren-Mannschaft des Lüneburger SK Hansa e.V. genutzt. Der Verein trägt dort seine Heimspiele in der Fußball-Regionalliga Nord aus. Zudem wurde dort am 12.08.17 das Pokalspiel in der ersten Runde des DFB-Pokals gegen den Bundesligisten Mainz 05 ausgetragen.
Rat und Verwaltung haben die erweiterte Nutzung der VfL-Sportanlage und den Umzug dieser Mannschaft aus dem bisherigen Standort beim TSV Bardowick eng begleitet. Im Sportausschuss wurde dazu regelmäßig berichtet.
Es hat sich nach den ersten Punktspielen beim VfL herausgestellt, dass die Anlage durch die kurzfristig in der Sommerpause vorgenommenen baulichen Erweiterungen einschl. der vom DFB/Norddeutschen Fußballverband vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen für die Durchführung der Regionalligaspiele gut geeignet ist. Die Anlage des VfL hat eine erhebliche Aufwertung erhalten.
Beide Vereine, VfL und LSK, sind bestrebt nicht nur innerhalb der Sportplatzanlage, sondern auch außerhalb der Anlage vermeidliche Störungen so gering wie möglich zu halten. Es besteht zur Hansestadt, aber auch zur Lüneburger Polizei ein „kurzer Draht“ um das Konzept bei den Heimspielen immer neu zu verbessern. Dazu gehört auch die Verminderung möglicher akustischer Belastungen für die Nachbarschaften.
Wie in Vorlage VO/7470/17 berichtet, gibt es hinsichtlich der Unterbringung der VfL Tanzsport-Abteilung nunmehr doch die Entscheidung, im ehemaligen Casinogebäude im Hanseviertel zu verbleiben. Die ursprünglich für den VfL bereitgestellten Haushaltsmittel zur Herrichtung einer neuen Tanzsportstätte werden nicht in voller Höhe benötigt. In Abstimmung mit dem Vorstand des VfL Lüneburg soll daher der Einsatz dieser Haushaltsmittel zugunsten des akustischen Schutzes für die Sportanlage am Sültenweg verwendet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 45,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Restmittel mind. 30.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Invest-Nr. 1-421-008 Produkt / Kostenträger: 421001 / 42100102 Haushaltsjahr: 2017
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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