Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 16.08.2016 (vgl. VO/6798/16) hat die Verwaltung darüber berichtet, dass der Oberbürgermeister Mitte 2016 den Auftrag zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf Feuerwehrführungsebene erteilt hat, die untersuchen soll, welche Maßnahmen mit dem zeitlichen Horizont 2025 notwendig sind, um unter Berücksichtigung der baulichen Entwicklung Lüneburgs (Hanseviertel) und verkehrlicher Veränderungen (insb. Neubau BAB 39) die schnelle und schlagkräftige Erreichbarkeit des östlichen Stadtgebietes sichergestellt werden kann. Hierbei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen und es ist ebenso ein Abgleich mit der bisherigen Fahrzeugbedarfsplanung notwendig. Zu untersuchen ist insbesondere, ob ein weiterer Standort für eine Feuerwache erforderlich wird, um eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg zu gewährleisten. Auf die o.g. Vorlage wird im Übrigen verwiesen.
Mitglieder der Arbeitsgruppe sind auf Feuerwehrführungsebene Herr Stadtbrandmeister Diesterhöft, der stellvertretende Stadtbrandmeister, Herr Gätjens, der Ortsbrandmeister der Freiwillligen Feuerwehr Lüneburg-Mitte, Herr Utermöhlen, der Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg-Rettmer, Herr Glor (zugleich Berufsfeuerwehrmann in der Freien und Hansestadt Hamburg), Herr Stadtrat Moßmann als zuständiger Dezernent, der Leiter des Bereiches Ordnung, Herr Bodendieck, und der Sachbearbeiter für Feuerwehrangelegenheiten, Herr Markwardt. Soweit sinnvoll und erforderlich wird der Geschäftsführer der Abwasser-, Grün- und Lüneburger Service GmbH (AGL), Herr Strehse, hinzugezogen. Die Arbeitsgruppe hat nach vorbereitenden Gesprächen und Arbeiten an bisher vier Terminen getagt.
Der Auftrag für die Arbeitsgruppe lautet, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lüneburg zu überprüfen, insbesondere Überlegungen anzustellen und ein Konzept zu entwickeln, möglichst alle Einsatzgebiete in der Hansestadt Lüneburg nach den anerkannten Regeln der Technik abdecken zu können.
Hierbei können sich die Gemeinden an anerkannten Richtlinien orientieren, wie zum Beispiel an den „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Deutschen Städtetag (AGBF-Bund, Stand 11/2015). Ergänzt wird diese durch eine entsprechende Handreichung des Deutschen Städtetages zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger.
Hiernach lautet die Schutzzieldefinition für das so genannte standardisierte Schadenereignis „kritischer Wohnungsbrand“ (Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Hauses mit Menschenrettung aus einem Obergeschoss bei verrauchten Rettungswegen), dass spätestens 13 Minuten nach Brandausbruch die Feuerwehr in der Lage sein soll, mit 10 Funktionen vor Ort (Funktionsstärke) einen Erstangriff vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist hierbei die notwendige Brandentdeckungs- und –meldezeit von 3,5 Minuten und eine Gesprächs- und Dispositionszeit von 1,5 Minuten in der Feuerwehreinsatzzentrale, sodass der Feuerwehr eine Ausrück- und Anfahrtszeit von 8 Minuten verbleibt. Den Einsatzkräften verbleiben dann 4 Minuten als Erkundungs- und Entwicklungszeit, bevor nach insgesamt 17 Minuten die kritische Reanimationsgrenze im Fall einer Menschenrettung erreicht wird.
Die Arbeitsgruppe hat zunächst anhand der Einsatzstatistik die schutzzielrelevanten Einsätze der Feuerwehr Lüneburg ermittelt. Daneben wurde eine Übersicht der Wohnorte der ehrenamtlichen Kräfte der Einsatzabteilungen der Ortswehren erstellt. Aus den notwendigen Fahrzeiten der meisten der Kameradinnen und Kameraden von der Wohnung (ggf. von der Arbeitsstelle) zu den Gerätehäusern und von dort aus zum Einsatzort ergibt sich unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Fahrzeit sowie der tageszeitlich bedingten Verkehrsbelastung der Straßen ein bestimmter Erreichungsgrad.
Die Auswertung der schutzzielrelevanten Einsätze hat gezeigt, dass insgesamt die durchschnittlichen Ausrückezeiten weit unter dem von der AGBF als erforderlich angesehenen Erreichungsgrad von 90 % liegen - trotz der bereits vorgenommenen organisatorischen und sonstigen Maßnahmen, wie z. B. der Beschäftigung von Gerätewarten und der Bereitstellung von Wohnraum in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrgerätehaus in der Lise-Meitner-Straße sowie der stetigen Aufstockung der Gerätewartestellen (2 Stellen 2017, Vorschlag Verwaltung 2 weitere Stellen 2018).
Problematisch ist insbesondere die Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte aufgrund auswärtiger Beschäftigung an Werktagen, die Veränderung des Freizeitverhaltens in der Bevölkerung, eine allgemein festzustellende Abnahme der Bereitschaft, sich verbindlich für längere Zeit an ein Ehrenamt zu binden und hierfür zeitliche Opfer in Form von Fortbildungen, Übungseinsätzen und vieles andere mehr auf sich zu nehmen, eine Veränderung der Altersstruktur in der Feuerwehr und die festzustellende abnehmende Bereitschaft von Arbeitgebern, freiwillige Einsatzkräfte der Feuerwehr für notwendige Lehrgänge oder Einsätze frei zu stellen.
In der Arbeitsgruppe wurden sodann verschiedene Lösungsansätze erarbeitet sowie auf ihre Wirksamkeit zur Erreichung des angestrebten Erreichungsgrades hin untersucht. Dabei wurden auch überschlägig die voraussichtlich entstehenden Kosten ermittelt, soweit dies möglich war:
- Beibehaltung der derzeitigen Strukturen und Aufstockung der Anzahl der hauptamtlichen Gerätewarte, - Schaffung eines 3. Standortes, - Orientierung der Feuerwehr Lüneburg in Richtung einer hauptamtlichen Wachbereitschaft im Sinne des § 14 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG), - Kombinationen aus den vorgenannten Ansätzen.
Als nächster Schritt sollen bestimmte Fragestellungen aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zwecks einer unabhängigen Überprüfung einem Fachgutachter vorgelegt werden. Dabei wird es insbesondere um die Fragen einer Risikoanalyse sowie einer Potenzialanalyse und die Beratung hinsichtlich einer Schutzzielfestlegung für die Hansestadt Lüneburg gehen. Absehbar ist, dass das ursprüngliche Ziel, die endgültigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe Ende 2017 vorzulegen, nicht erreicht werden kann und die weiteren Arbeiten wahrscheinlich bis Mitte 2018 andauern werden. Absehbar ist weiterhin, dass die künftige Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr nur mit einer erheblichen personellen Aufstockung im Bereich der Feuerwehrgerätewarte (oder vergleichbares Personal) und Investitionen für einen dritten Feuerwachen-Standort zzgl. Geräteausstattung (Fahrzeuge) sichergestellt werden kann.
Bei aller Diskussion um die zukünftige Entwicklung der Feuerwehr Lüneburg wird die Anerkennung und Aufrechterhaltung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr jederzeit berücksichtigt und aus Sicht der Verwaltung auch für zwingend notwendig gehalten.
Weiterer Sachvortrag erfolgt in der Sitzung. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, Erstellung PPP, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Maßnahmen vorgeschlagen werden. Wie dargestellt, wird bis zum Jahr 2025 erheblicher Investitions- und Personalaufwand entstehen.
Im Bildungs- und Infrastrukturpaket II ist die Errichtung eines zusätzlichen Feuerwachen-Standortes (ohne Kostenhinterlegung) vorgesehen. Nach abschließender Kostenermittlung ist die Finanzplanung anzupassen.
c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein X Teilhaushalt / Kostenstelle: 32000 / 32030 Produkt / Kostenträger: 126001 / 12600102 Haushaltsjahr: voraussichtlich ab 2021
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||