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Vorlage - VO/7271/17-1  

 
 
Betreff: Antrag "Wildtierverbot für Zirkusbetriebe entsprechend aktueller Rechtsprechung umsetzen" (Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.06.2017, eingegangen am 07.06.2017 um 17:13 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lauterschlag, DennisBezüglich:
VO/7271/17
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Vorberatung
10.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr zurückgestellt   
22.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat derHansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 nach Beratung mehrheitlich den oben genannten Antrag zur weiteren inhaltlichen Beratung in den Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr verwiesen.

 

Die Verwaltung hält inhaltlich weiter an den Ausführungen, die im Vermerk des Bereiches Ordnung vom  09.06.2017 getroffen wurden, fest.

 

Ergänzend wird vorgetragen, dass der Deutsche Städtetag (DST) mit Rundschreiben vom 23.06.2017, Nr. P 7209, Az. 32.12.01 D, zum Thema des kommunalen Wildtierverbotes für Zirkusbetriebe Stellung genommen hat (Anlage 1). Auch der DST verneint ein kommunales Wildtierverbot aus tierschutzrechtlichen Gründen und Gründen der allgemeinen Gefahrenabwehr. Das Schreiben der Hauptgeschäftsstelle des DST vom 21.06.2017 an einen der organisierten Tierschutzverbände zur Frage kommunaler Wildtierverbote ist als Anlage 2 beigefügt. Der DST setzt sich in seiner Stellungnahme sowohl mit dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 02.03.2017, 10 ME 4/17, (Anlage 3) als auch mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 19.05.2017, 1L 371/17 (Anlage 4) auseinander. „Danach kann eine Kommune einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt, die Überlassung kommunaler Flächen weder allgemein noch im Rahmen von Regelungen über die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen aus tierschutzrechtlichen Gründen versagen. Darüber hinaus greife das „Wildtierverbot“ unzulässig in die Freiheit der Berufsausübung von Zirkusunternehmen ein, denen das Mitführen von Wildtieren auf diese Weise nicht mehr möglich sein soll“, so die Ausführungen des DST unter Bezugnahme auf die zitierte Rechtsprechung. Zu diesem Ergebnis komme auch das Verwaltungsgericht Chemnitz in seinem Beschluss vom 19.05.2017.

 

Darüber hinaus sieht auch der DST keine Möglichkeit gefahrenabwehrrechtliche Aspekte zum Erlass rechtmäßiger Wildtierverbote heranzuziehen. Auch der DST führt aus, dass dafür Voraussetzung wäre, dass der Zirkus mit Wildtieren eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde. Davon könne auch vor dem Hintergrund vereinzelter Ausbrüche von Zirkustieren in der Vergangenheit nicht ausgegangen werden. Die aufgrund des Gewerberechtes und des Tierschutzrechtes ergangene Erlaubnis zum Betrieb von Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren ermögliche zusammen mit den Leitlinien den Veterinärbehörden Eingriffsbefugnisse bei Vorliegen bestimmter Tatbestände. Für das allgemeine Gefahrenabwehrrecht besteht nach Auffassung des DST vorliegend kein Raum.

 

Die Verwaltung sieht sich vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung weiterhin nicht in der Lage, einen rechtmäßigen Bescheid mit dem Inhalt eines Wildtierverbotes für Zirkusbetriebe zu erlassen, solange nicht der Gesetz- oder Verordnungsgeber entsprechende verbindliche Regelungen erlassen hat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja X

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage 1: DST-Rundschreiben P 7209 vom 23.06.2017

Anlage 2: Stellungnahme des DST vom 21.06.2017

Anlage 3: Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichtes vom 02.03.2017, 10 ME 4/17

Anlage 4: Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 19.05.2017, 1L 371/17

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Rundschreiben P7209 Deutscher Städtetag (DST) (109 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Stellungnahme DST (43 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Beschluss OVG Lüneburg vom 02.03.2017 (34 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Beschluss VG Chemnitz vom 19.05.2017 (655 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.06.2017 wird zurückgewiesen.

 

Stammbaum:
VO/7271/17   Antrag "Wildtierverbot für Zirkusbetriebe entsprechend aktueller Rechtsprechung umsetzen" (Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.06.2017, eingegangen am 07.06.2017 um 17:13 Uhr)   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Antrag
VO/7271/17-1   Antrag "Wildtierverbot für Zirkusbetriebe entsprechend aktueller Rechtsprechung umsetzen" (Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.06.2017, eingegangen am 07.06.2017 um 17:13 Uhr)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage